Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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aller  So  so  wie  der  Restsimmme  same  Zinnsen,  zu  anderthakbjfähriger  Zuchthausstrafe
veruxtheilt.

Den  33z.  Dec.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Peter  Gräsle  von  Klein-Kuchen  wegen  aua-Hfritten
  Diebstahls,  neben  dem  Ersaze  aller  Kosten,  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbeit

estraft  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ludwig
Adam  Klumpp  ven  Höôöpfigheim)  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  viermonatlicher  Festungsarbeit
  und  zum  Ersaze  aller  Kosten  condemnirt.

Am  27.  Dec.  wurde  der  zu  Ulm  verhaftete  Joseph  Reuser  von  Gassertshofen  in
Baiern,  wegen  wiederholter  qualificirter  betraͤchtlicher  Dicbstaͤhle,  mit  sechsjaͤhriger  Zuchthausstrafe
  belegt,  und  dessen  nachherige  Landes-Verweisung  verfügt.  Zugleich  ward  gegen
  dessen  Mitschuldigen  Joseph  Kinz  von  Unterdettingen  eine  fünfjéhrige  JuchthausstrafRe
  und  nachherige  Reclusion  in  ein  Arbeitshaus  bis  zu  erprobter  Besserung,  auch  der
Kosten  wegen  das  Nöthige  erkannt.  «

Eodem  wurde  der  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Ferdinand  Mag
von  Ebingen,  wegen  großen  und  aualificirten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaze  aller  Kosten,
zu  siebenmonatlicher  Festungsarbeit  verurtheilt.  «

Utitquem29.Dec.iIIdekzuRottenbukgvekbafteteMatthäusStähcevonda,
wegen  wiederholter  bedeutender  Diebstaͤhle,  mit  Einschluß  des  nicht  erstandenen  Rests  einer
  ihm  früher  zuerkannten  Strafe)  zu  zehnjähriger  Juchthausarbeit  und  nachheriger  llebenslänglicher
  Reclusion  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus  neben  dem  Kosten-Ersaze  rondemnirt
  worden.  .

Den  31.  Dec.  wurde  der  zu  Mergencheim  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Peter  Krauß  von  Laibach,  wegen  wiederholter  betcächtlicher  Diebstähle,  neben  dem  Ersaze
aller  Kosten,  mit  Einschluß  des  nicht  erstandenen  Rests  einer  früher  gegen  ihn  erkannten
  Strafe)  zu  sechsjahriger  Juchthausstrafe  und  nachheriger  Recluson  in  ein  Zwangs-=Trbeitshaus
  auf  unbestimmte  Zeit  verurtheilt.

 

Stuttgart.  Dem  Publikum  wird  hiemit  bekannt  gemacht,  daß  der  Brief=  Post-Cours
  nach  dem  linken  Rhein-Ufer  wieder  offen  ist,  und  die  dahin  adressirte  Briefe  zur
Post-Soedition  angenommen  werden.  Den  236.  Jan.  1814.

Königl.  Reichs-General-Ober-Pöst-Dirertion.

 

Se.  Känigl.  Mas.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchster  Ordre  vom  16.  Jan.  an  die  Scelle  des  zum  Commandeur  des
bkand-Scharfschüzen-Regiments  ernannten  Obristen  v.  Hüpeden,  dem  Commandanten
zu  Sturtgart,  General  -Masor  von  Cor  notte,  das  Commando  der  Gensd'armerie  zuübertragen)


½r  Cadek  v.  Schuz,  aus  dem  Königl.  Militair  Institut,  zum  Second-Lieutenant
veim  Leib=  Infant.  Regiment,  und

Ddie  Csdets  v.  Himberger  vom  TLeib-Infant.  Regiment  Nr.  1)  und