Full text : Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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VII.  Erweiterter  Rechtsschutz  gegen  den  unlauteren
Wettbewerb.

Einen  erweiterten  Rechtsschutz  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb
  gewährt  das  Gesetz  nach  drei  Richtungen:

a)  Der  Schutz  gegen  Täuschung  durch  verwechslungsfähige
  Marken.

Jeder  Nachahmer  sucht  in  der  Regel  durch  irgend  welche
Abweichungen  den  Eingriff  in  das  fremde  Markenrecht  zu  verschleiern.
  Solchen  Verschleierungsversuchen  tritt  das  Gesetz  in
8  20  unzweideutig  entgegen:  „Die  Anwendung  der  Bestimmungen
dieses  Gesetzes  wird  durch  Abweichungen  nicht  ausgeschlossen,
mit  denen  fremde  Namen,  Firmen,  Zeichen,  Wappen  und  sonstige
  Kennzeichnungen  von  Waaren  wiedergegeben  werden,  sofern
ungeachtet  dieser  Abweichungen  die  Gefahr  einer  Verwechslung
im  Verkehr  vorliegt“.  Das  G.  74  hatte  ebenfalls  schon  in  8  18
eine  Bestimmung,  wonach  der  Schutz  des  Gesetzes  dadurch  nicht
ausgeschlossen  wird,  dass  das  Waarenzeichen,  der  Name  oder
die  Firma  mit  Abänderungen  wiedergegeben  sind,  welche  nur
durch  Anwendung  besonderer  Aufmerksamkeit  wahrgenommen
werden  können.  Diese  nicht  gerade  glückliche  Fassung  hatte
zur  Folge,  dass  eine  grössere  Anzahl  von  Urtheilen,  durch  welche
berechtigte  Ansprüche  abgewiesen  wurden,  sich  einfach  auf  die
Thatsache  stützte,  dass  die  Verschiedenheit  der  übrigens  als
Nachahmung  anerkannten  Marke  und  der  echten  ohne  besondere
Aufmerksamkeit  erkannt  werden  könne.  So  theilt  z.  B.  KoHLER
(aus  dem  Handels-  und  Industrierecht  1,  S.  60)  folgenden  Passus
eines  Urtheils  des  Landgerichts  Erlangen  mit:  „Während  bereits
aus  den  im  Thatbestand  enthaltenen  Beschreibungen  hervorgeht,
dass  die  Etikette  der  Beklagten  von  dem  geschützten  Waarenzeichen
  mehrfach  und  augenfällig  sich  unterscheidet,  lässt  hierüber
  eine  genauere  Betrachtung  vollends  keinen  Zweifel“.  Die
richtige  Anschauung  drang  erst  dann  auch  bei  den  unteren