III
wichtigeren Urkunden anstatt der Unterschriften als amtliche Beglaubigung aufgedruckt oder angehaͤngt, und zwar
geschah dies nicht nur in Sachen, die die Stadt als solche betrafen, sondern auch bei rein privaten Angelegenheiten
ihrer Bürger. Als „ganz unenrbehrliche Beglaubigungsmittel für den mittelalterlichen verkehr“ aber
hatten die Siegel eine ungemeine diplomatische Wichrigkeir und dementsprechend zeigen sie denn auch die
Bilder dessen, was der Stadt für das Wesentlichste galt oder was sie selbst am besten zu symbolisieren
vermochte: ihren oder des Landes Schutzheiligen oder dessen Attribute; das Bild des Rönigs, ihres geistlichen
oder weltlichen Grundherrn; eine Erinnerung an ihren Gründer, oder an ein historisches Ereignis; einen Sinweis
auf ihre geographische Lage, auf die Ursache ihres Entstehens oder Gedeihens; das als Zeichen der Sugehörigkeit
freiwillig angenommene, ihr verliehene oder auch aufgedrungene Wappen des Tandes= oder ihres
Mediatherrn; ein Idealbild ihrer selbst, der Hauptkirche, des Rathauses, eines Stadtthores, einer Bruͤcke;
eine ihren Vlamen wiedergebende oder auf diesen anfspielende Darstellung, oder schließlich eine Vereinigung
mehrerer dieser Silder. Klugheit und Gemüt zungleich behüreren unsere Worfahren vor dem Trugschlusse, hinrer
der größrmöglichsten Nuͤchternheit die größrmöglichste Nuͤtzlichkeit zu vermuren: so kommen denn Siegel, die nur
Schrifrzeilen zeigen, und die unsere Zeit in so bezeichnender Menge liefert, in den ersten sechshundert Jahren
des Siegelgebrauches der Staͤdte überhaupr nichr vor. — Weir besser als aus den vereinzelren Chronikaufzeichnungen
und den Verordnungen, die uns über die Anferrtigung und Aufbewahrung oder von etwaigem
Herlusite eines sickdrischen Siegelstempels berichren, ersehen wir die hohe wertschégung, die dem Stadtsiegel, als
dem die Stadt reprásenrierenden Seichen, entgegengebracht wurde, aus der gediegenen Ausstartung, die man seinem
Stempel widmete. Schon dessen meist startliche Größe sprichr dafür; auch waren viele Stempel aus #Edelmerall,
andere im Feuer vergoldet, weitere hatten reiche Zögel oder Eseen, an denen sie mitrelst Rerrchen bei festlichen
Gelegenheiren vom Bürgermeister auf der Brust oder am Gürrel gerragen werden konnten; alle aber zeichneren
sich dadurch aus, daß von ihren Verferrigern die möglichste Kunst auf die Modellierung und den Guß oder den
Schnirt der eigentlichen Siegelfläche verwender wurde. Daß in vereinzelten Fällen „die wahl der Darstellung
keine ganz glückliche war, daß namenrlich die im engern Sinne „redend“ genannten Bilder unserm verfeinerten
Gaumen offt als bei den Saaren berbeigezogen vorkommen, daß manche Siegel auch ungeschickt geschnirren sind
und héufig feblerhafre Umschrifren vorkommen — das Alles soll vorher zugegeben werden: im allgemeinen
aber sind die alten Siegel von einer geradezu enrzückenden Schönheir, einer Großartigkeit der Auffassung,
Feinheit der Symbolik, Pracht der Seraldik und einem Humor der Wortspiele, daß einem die Brust weir
wird, wenn man an den Schag deurscher Runst denkr, der in den tausenden alren Siegeln der deurschen
Staͤdte liege; und der Börgermeister, der erwa bei Anfertigung neuer Siegelstempel an die Benuzung einer
hier gegebenen Abbildung denkr, möge vorher nachsehen, ob sich unrer den frühern Siegeln seiner Stadt
nicht deren unerreichre Vorlage finder. — Ein rein aͤußerlicher Umstand bekunder die liebenswürdige Sorgsamkeir,
welche auch spärere Geschlechrer den durch ihre ehemalige Wichtigkeir und ihren Zunstwert gleich ehrwürdigen
alten Siegelstempeln entgegenbrachren. Während némlich andere kleine Metallgegenstaͤnde, wie Schmucksachen,
Gerätschafrten und waffen aus dem 13. und 14. Jahrhundert zu den großen Seltenheiten zéhlen, auch wohl
nur wenige Muͤnzen jener Feiren anders als durch den zufélligen Umstand, daß sie einmal vergraben oder
verloren und dann spérer wieder aufgefunden wurden, auf uns gekommen sind, gelang es hunderten von Srtädren,
ihre alten riginalstempel aue jenen frühen Zeiten vor Raub und Feuer ununterbrochen bie heure zu bewahren. —
Da nun die alren Siegel auch fast ausnahmelos eine den Stadenamen enrhalrende Umschrifr haben, Verwechslungen
also, namentlich wenn ste noch der Urkunde anhangen, selrener vorkommen können, so sind sie allerdings als die
aͤlteste und reinste GQuelle für das Srtadrwappen anzusehen, und ist auch deßhalb hier bei jedem Orte dessen
chronologische Siegelreihe, so weir es eben zu erreichen war, lückenlos aufgeführr und beschrieben. Bei den neuern
und neuesten Stücken, insofern sie nichr erwa die einzigen bekannten Siegel der berreffenden Gemeinde waren oder
ein anderes bemerkens werres Fakrum für das feblende historische Inreresse eintrar, beschränkr sich die Beschreibung
nur auf die Angabe der Siegelbilder, ohne die Umschrifr, Größe und das Gebrauchsjahr zu berücksichrigen. Dies
gilt auch von den Gerichresiegeln, von denen die, welche nur die Justiria mit den öblichen Artriburen, oder das
Wappen des Staates zeigen, hier ganz weggelassen wurden, wckhrend von den andern, namentlich wenn sie das
Stadtwappen, oder was oft vorkomme, variierende Darstellungen desselben zeigen, das Bild angegeben wird,
ohne daß das Siegel, als außer unserm Rahmen liegend, weirer beschrieben würde.
Siegelbenennungen. Man unterscheidet bei den Staͤdtesiegeln, nach der Art ihrer werwendung I) das
groͤßere, zu wichrigen Beurkundungen gebrauchte Hauptsiegel (sigillum, Ingesiegel),
welches zumeist offenen Urkunden angehaͤngt wurde; 2) das, ersterm oft zu größerer Bekráfrigung als Rücksiegel
dienende, auch allein zur Torroboration minder wichriger Geschéfre und zum Verschlusse nichtöffentlicher Schrifrstücke
verwendere und deshalb Geheimsiegel (secretum, Sekrer) genannte kleinere Siegel; 3) das meist ganz kleine, zum
gewöhnlichen Briefverschluß benutzte Signet ignetum). Von diesen gans allgemeinen Regeln gibt es aber eine
Menge Ausnahmen; auch kommen außerdem noch bei einigen Seüdten besondere Siegel vor. Die Aufzéhlung und
Beschreibung jener und dieser muß jedoch, wie alles Eingehendere, auf die oben erwähnte, das Thema mößglichst