Full text : Die Wappen und Siegen der deutschen Staedte/Flecken und Doerfer. Erstes Heft. (1)

III

wichtigeren  Urkunden  anstatt  der  Unterschriften  als  amtliche  Beglaubigung  aufgedruckt  oder  angehaͤngt,  und  zwar
geschah  dies  nicht  nur  in  Sachen,  die  die  Stadt  als  solche  betrafen,  sondern  auch  bei  rein  privaten  Angelegenheiten
  ihrer  Bürger.  Als  „ganz  unenrbehrliche  Beglaubigungsmittel  für  den  mittelalterlichen  verkehr“  aber
hatten  die  Siegel  eine  ungemeine  diplomatische  Wichrigkeir  und  dementsprechend  zeigen  sie  denn  auch  die
Bilder  dessen,  was  der  Stadt  für  das  Wesentlichste  galt  oder  was  sie  selbst  am  besten  zu  symbolisieren
vermochte:  ihren  oder  des  Landes  Schutzheiligen  oder  dessen  Attribute;  das  Bild  des  Rönigs,  ihres  geistlichen
oder  weltlichen  Grundherrn;  eine  Erinnerung  an  ihren  Gründer,  oder  an  ein  historisches  Ereignis;  einen  Sinweis
auf  ihre  geographische  Lage,  auf  die  Ursache  ihres  Entstehens  oder  Gedeihens;  das  als  Zeichen  der  Sugehörigkeit
  freiwillig  angenommene,  ihr  verliehene  oder  auch  aufgedrungene  Wappen  des  Tandes=  oder  ihres
Mediatherrn;  ein  Idealbild  ihrer  selbst,  der  Hauptkirche,  des  Rathauses,  eines  Stadtthores,  einer  Bruͤcke;
eine  ihren  Vlamen  wiedergebende  oder  auf  diesen  anfspielende  Darstellung,  oder  schließlich  eine  Vereinigung
mehrerer  dieser  Silder.  Klugheit  und  Gemüt  zungleich  behüreren  unsere  Worfahren  vor  dem  Trugschlusse,  hinrer
der  größrmöglichsten  Nuͤchternheit  die  größrmöglichste  Nuͤtzlichkeit  zu  vermuren:  so  kommen  denn  Siegel,  die  nur
Schrifrzeilen  zeigen,  und  die  unsere  Zeit  in  so  bezeichnender  Menge  liefert,  in  den  ersten  sechshundert  Jahren
des  Siegelgebrauches  der  Staͤdte  überhaupr  nichr  vor.  —  Weir  besser  als  aus  den  vereinzelren  Chronikaufzeichnungen
  und  den  Verordnungen,  die  uns  über  die  Anferrtigung  und  Aufbewahrung  oder  von  etwaigem
Herlusite  eines  sickdrischen  Siegelstempels  berichren,  ersehen  wir  die  hohe  wertschégung,  die  dem  Stadtsiegel,  als
dem  die  Stadt  reprásenrierenden  Seichen,  entgegengebracht  wurde,  aus  der  gediegenen  Ausstartung,  die  man  seinem
Stempel  widmete.  Schon  dessen  meist  startliche  Größe  sprichr  dafür;  auch  waren  viele  Stempel  aus  #Edelmerall,
andere  im  Feuer  vergoldet,  weitere  hatten  reiche  Zögel  oder  Eseen,  an  denen  sie  mitrelst  Rerrchen  bei  festlichen
Gelegenheiren  vom  Bürgermeister  auf  der  Brust  oder  am  Gürrel  gerragen  werden  konnten;  alle  aber  zeichneren
sich  dadurch  aus,  daß  von  ihren  Verferrigern  die  möglichste  Kunst  auf  die  Modellierung  und  den  Guß  oder  den
Schnirt  der  eigentlichen  Siegelfläche  verwender  wurde.  Daß  in  vereinzelten  Fällen  „die  wahl  der  Darstellung
keine  ganz  glückliche  war,  daß  namenrlich  die  im  engern  Sinne  „redend“  genannten  Bilder  unserm  verfeinerten
Gaumen  offt  als  bei  den  Saaren  berbeigezogen  vorkommen,  daß  manche  Siegel  auch  ungeschickt  geschnirren  sind
und  héufig  feblerhafre  Umschrifren  vorkommen  —  das  Alles  soll  vorher  zugegeben  werden:  im  allgemeinen
aber  sind  die  alten  Siegel  von  einer  geradezu  enrzückenden  Schönheir,  einer  Großartigkeit  der  Auffassung,
Feinheit  der  Symbolik,  Pracht  der  Seraldik  und  einem  Humor  der  Wortspiele,  daß  einem  die  Brust  weir
wird,  wenn  man  an  den  Schag  deurscher  Runst  denkr,  der  in  den  tausenden  alren  Siegeln  der  deurschen
Staͤdte  liege;  und  der  Börgermeister,  der  erwa  bei  Anfertigung  neuer  Siegelstempel  an  die  Benuzung  einer
hier  gegebenen  Abbildung  denkr,  möge  vorher  nachsehen,  ob  sich  unrer  den  frühern  Siegeln  seiner  Stadt
nicht  deren  unerreichre  Vorlage  finder.  —  Ein  rein  aͤußerlicher  Umstand  bekunder  die  liebenswürdige  Sorgsamkeir,
welche  auch  spärere  Geschlechrer  den  durch  ihre  ehemalige  Wichtigkeir  und  ihren  Zunstwert  gleich  ehrwürdigen
alten  Siegelstempeln  entgegenbrachren.  Während  némlich  andere  kleine  Metallgegenstaͤnde,  wie  Schmucksachen,
Gerätschafrten  und  waffen  aus  dem  13.  und  14.  Jahrhundert  zu  den  großen  Seltenheiten  zéhlen,  auch  wohl
nur  wenige  Muͤnzen  jener  Feiren  anders  als  durch  den  zufélligen  Umstand,  daß  sie  einmal  vergraben  oder
verloren  und  dann  spérer  wieder  aufgefunden  wurden,  auf  uns  gekommen  sind,  gelang  es  hunderten  von  Srtädren,
ihre  alten  riginalstempel  aue  jenen  frühen  Zeiten  vor  Raub  und  Feuer  ununterbrochen  bie  heure  zu  bewahren.  —
Da  nun  die  alren  Siegel  auch  fast  ausnahmelos  eine  den  Stadenamen  enrhalrende  Umschrifr  haben,  Verwechslungen
also,  namentlich  wenn  ste  noch  der  Urkunde  anhangen,  selrener  vorkommen  können,  so  sind  sie  allerdings  als  die
aͤlteste  und  reinste  GQuelle  für  das  Srtadrwappen  anzusehen,  und  ist  auch  deßhalb  hier  bei  jedem  Orte  dessen
chronologische  Siegelreihe,  so  weir  es  eben  zu  erreichen  war,  lückenlos  aufgeführr  und  beschrieben.  Bei  den  neuern
und  neuesten  Stücken,  insofern  sie  nichr  erwa  die  einzigen  bekannten  Siegel  der  berreffenden  Gemeinde  waren  oder
ein  anderes  bemerkens  werres  Fakrum  für  das  feblende  historische  Inreresse  eintrar,  beschränkr  sich  die  Beschreibung
nur  auf  die  Angabe  der  Siegelbilder,  ohne  die  Umschrifr,  Größe  und  das  Gebrauchsjahr  zu  berücksichrigen.  Dies
gilt  auch  von  den  Gerichresiegeln,  von  denen  die,  welche  nur  die  Justiria  mit  den  öblichen  Artriburen,  oder  das
Wappen  des  Staates  zeigen,  hier  ganz  weggelassen  wurden,  wckhrend  von  den  andern,  namentlich  wenn  sie  das
Stadtwappen,  oder  was  oft  vorkomme,  variierende  Darstellungen  desselben  zeigen,  das  Bild  angegeben  wird,
ohne  daß  das  Siegel,  als  außer  unserm  Rahmen  liegend,  weirer  beschrieben  würde.
Siegelbenennungen.  Man  unterscheidet  bei  den  Staͤdtesiegeln,  nach  der  Art  ihrer  werwendung  I)  das
groͤßere,  zu  wichrigen  Beurkundungen  gebrauchte  Hauptsiegel  (sigillum,  Ingesiegel),
welches  zumeist  offenen  Urkunden  angehaͤngt  wurde;  2)  das,  ersterm  oft  zu  größerer  Bekráfrigung  als  Rücksiegel
dienende,  auch  allein  zur  Torroboration  minder  wichriger  Geschéfre  und  zum  Verschlusse  nichtöffentlicher  Schrifrstücke
verwendere  und  deshalb  Geheimsiegel  (secretum,  Sekrer)  genannte  kleinere  Siegel;  3)  das  meist  ganz  kleine,  zum
gewöhnlichen  Briefverschluß  benutzte  Signet  ignetum).  Von  diesen  gans  allgemeinen  Regeln  gibt  es  aber  eine
Menge  Ausnahmen;  auch  kommen  außerdem  noch  bei  einigen  Seüdten  besondere  Siegel  vor.  Die  Aufzéhlung  und
Beschreibung  jener  und  dieser  muß  jedoch,  wie  alles  Eingehendere,  auf  die  oben  erwähnte,  das  Thema  mößglichst