Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

799

XM  47.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Samstag  den  10.  November  1900.

Inhatt:
Bekanntmachung  des  Justizministeriums,  betresfend  den  Abonnementspreis  für  das  Regierungsblatt  und  für  das
Reichsgesetzblatt  auf  das  Kalenderjahr  1901.  Vom  3.  November  1900.  —  Verfügung  des  Ministeriums  des
Innern,  betreffend  die  Aufhebung  der  Flößerei  auf  dern  Neckar  oberhalb  der  Enzmündung  und  auf  der
Glatt.  Vom  8.  November  1900.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens,
betreffend  die  Rangverhältnisse  bischöflicher  Kanzleibeamter.  Vom  6.  November  1900.

 

Bekanntmachung  des  Jultizministeriums,
betreffend  den  Abonnementspreis  für  das  Regierungsblatt  und  für  das  Reichsgesetzblatt  auf  das
Kalenderjahr  1901.  Vom  3.  November  1900.
Der  Abonnementspreis  für  den  Jahrgang  1901  des  Regierungsblattes  ist
auf  3  Mark  für  das  Exemplar  festgesetzt  worden,  derjenige  für  das  Reichsgesetzblatt
beträgt  1  Mark  für  das  Exemplar,  was  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart,  den  3.  November  1900.
Breitling.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Aufhebung  der  Flöterei  auf  dem  Ueckar  oberhalb  der  Enzmündung
und  auf  der  Glatt.  Vom  8.  November  1900.
Nachdem  die  in  §.  3  des  Staatsvertrags  zwischen  Württemberg  und  Preußen  über
die  Aufhebung  der  Flößerei  auf  dem  Neckar  oberhalb  der  Enzmündung  und  auf  der
Glatt  vom  7.  April  1899  (Reg.  Blatt  S.  753)  vorgesehene  Feststellung  dahin  statt-