$ 27. Neutralisierte Staaten, neutralisierte sonstige Gebiete. 111
hältnisses zur Pforte waren sehr unklar; die Begründung des Protektorats
erfolgte trotz der Proteste der Pforte und wurde auch bald von allen Mächten
mit Ausnahme der Türkei anerkannt. Durch das passive Verhalten der Türkei
wurde das Verhältnis auch gegenüber dem ehemaligen Suzerän ein rechts-
beständiges. — Das Protektorat Frankreichs über Madagaskar wurde durch
den Vertrag vom 17. Dezember 1885!) begründet und endigte 1896 mit der
Annexion. Das Protektorat Frankreichs über Tahiti (1843) endigte 1880 mit
der Annexion ?), das Protektorat über Kambodscha wurde durch Vertrag vom
11. August 1863 begründet; eine Erweiterung der Rechte Frankreichs erfolgte
durch Vertrag vom 17. Juni 1884 — England 3) hat Protektoratsverträge abge-
schlossen mit Afghanistan (1879), mit der Transvaalrepublik (1881)*), mit drei
Staaten auf der Insel Borneo (1888), mit Zanzibar (1890), mit den Staaten Perak
(1874), Jalangor und Sungai-Ujong (1874) und Pahang (1888) auf der malaischen
Halbinsel. — Rußland hat 1873 ein Protektorat über Chiwa begründet. —
Italien hatte 1889 einen Vertrag mit Abbessynien geschlossen, dessen Inhalt
indessen streitig war; in dem Vertrage von Addis-Abeba (26. Oktober 1896)
erkennt Italien vorbehaltlos die Unabhängigkeit Abbessyniens an.
$ 27. Neutralisierte Staaten, neutralisierte sonstige Gebiete.:) I. Von
dem Verhältnisse der Neutralität eines Staates während eines zwischen dritten
Staaten ausgebrochenen Krieges ist der durch individuellen völker-
rechtlichen Aktoderfreiwillige Neutralitätserklärung®) geschaffene
dauernde Zustand der Neutralität eines Staates zu unterscheiden. Die
Schaffung einer solchen Stellung eines Staates in der internationalen Gemein-
schaft durch völkerrechtlichen Akt hängt mit den diese Gemeinschaft
beherrschenden politischen Interessen zusammen. Dem neutralisierten Staat
wird gegen Sicherstellung seiner Existenz und Selbständigkeit die Pflicht auf-
erlegt, in Fragen der internationalen Politik insoweit sich passiv zu verhalten,
1) Staatsarchiv XLVI Nr. 8846; bezüglich der Organisation siehe Nr. 8847.
2) Vgl. Rouard do Card, Un protectorat disparu in der Revue göntrale de dr. intern.
I p. 330 sg.
3) Vgl. Heilborna.a.0. S. 31ff.
4) Auf Grund des Vertrages vom Jahre 1884 verblieb England nur ein Kontrollrecht.
Nach dem Kriege 1895 wurde die Republik annektiert.
5) Geffeken, HH IV $$ 136ff.; Heffter-Geffeken $ 145; Bluntschli, Völkerrecht
8745; v.Bulmerincg in v. Holtzendorff’s Rechtslexikon s v. „Neutralitätsgesetze“ ;
v. Holtzendorff HH II, 643ff.; Gareis $ 15; v. Liszt 86; Rivier, Lehrb. $ 11; Der-
selbe, Principes I, $7: Despagnet, Cours p. 129sq.; Morand in der R. G. I p. 22sq.;
Pradier-Fod6&r& U, Nr. 1001 sq.; Nys I, 379sq.; Renault, Des effets de la neutralite
perpätuelle (1599); Tswettcoff, De la situation pacifique des Etats neutralises (1895); Des-
camps, La constitution internationale de la Belgique (1901), Derselbe, La neutralite de
de la Belgique. Etude sur la constitution des &tats pacifiques & titre permanent (1902); Kleen,
Lois et usages de la neutralit6 I, 85sq.; Westlakeo, Notes sur la neutr. perm. R XXXIII,
389sq.; Hagerup, La necutralitö permanente R G XII, 517sq.; Oppenheim I, $$ 95 sq.
Hilty, Die Neutralität der Schweiz in ihrer heutigen Auffassung (1889); Schweizer, Ge-
schichte der schweizer. Neutr. (1895); de Mazade, L’Europe et lcs neutralites, la Belgique et la
Suisse (1889); Piccioni, Essai sur la neutralit& perp£tuelle (1902); Travers Twiss, The in-
ternational conventions for the neutralisation of territory (1887).
6) Darüber Hagerup |. c. sub. Ill.