Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

202 Drittes Buch. Die Organe der Völkerrechtssubjekte. 8 55. 
  
für die Heranbildung von Beamten des Konsulardienstes. — Im ganzen wurde 
aber doch erst im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit einer intensiveren Pflege 
und Ausbildung des Konsularinstituts erkannt und in Gesetzgebung und Ver- 
trägen eine feste Grundlage für die Wirksamkeit dieses für die Interessen 
des modernen Staates so wichtigen Instituts geschaffen. Als Ergebnis aktueller 
Gegensätze der Zivilisation der Völker, die im Welthandel eine Rolle spielen, 
und der ganzen geschichtlichen Entwicklung des Konsularinstituts ragt auch 
in die Gegenwart der Gegensatz der Konsulen in den christlichen und nicht- 
christlichen Staaten herein. In der konsularischen Vertretung der christlichen 
Staaten unter einander spielt dagegen der Gegensatz von Berufskonsulen und 
Wahlkonsulen eine Rolle. 
$ 55. Von den Konsulen im allgemeinen. Bezüglich der Stellung 
der Lehre vom Konsularwesen im System des Völkerrechts wird von ver- 
schiedenen Gesichtspunkten ausgegangen. Vielfach macht sich die An- 
schauung geltend, in den Konsulen Organe zu erkennen, die den Interessen 
(insbesondere den ökonomischen Interessen) der Angehörigen des Absende- 
staates in fremden Ländern und Handelsplätzen dienen, daher die Darstellung 
dieses Gegenstandes jenem Abschnitt des Systems vorbehalten ist, der von 
den internationalen Rechtsverhältnissen bezüglich der Einzelpersonen handelt !). 
Indessen, diese einseitige Beziehung der Konsularfunktionen auf die Interessen 
der Privaten entspricht weder der Natur dieser Funktionen, noch auch dem 
Umfange der Kompetenz, welche die Kulturstaaten ihren Konsulen tatsächlich 
einräumen. Es ist in der Tat unzutreffend, für die theoretisch korrekte Auf- 
fassung der praktisch so wichtigen Konsularinstitution die eigenartige Er- 
scheinung der consules electi im Gegensatz zu den Berufskonsulen (consules 
missi) als eine gleichberechtigte Grundlage für die Erkenntnis des Wesens 
dieser Institution hinzustellen. Die geringe Leistungsfähigkeit der Wahlkon- 
sulen für die heutigen Zwecke des Konsularinstituts läßt die einzig maß- 
gebende Grundlage für die Erkenntnis dieser Materie in den Bestimmungen 
über die Berufskonsulen und in den Aufgaben, denen im Hinblick auf die 
heutigen Interessen der Staaten in vollem Maße eben nur die Berufskonsulen 
gerecht werden können, erblicken. Behält man die Aufgaben des Konsular- 
instituts im Auge, so ergibt sich, daß die Einrichtung der sog. Wahlkonsulen 
nur eine Begleiterscheinung in der neueren geschichtlichen Entwickelung des 
Konsularinstitus bildet. Der Kaufmann an einem fremden Handelsplatze, dem 
als Walılkonsul gewisse Funktionen und Aufgaben im Interesse der Ange- 
hörigen des Absendestaates anvertraut sind, ist vorwiegend eine offiziell be- 
zeichnete Persönlichkeit, an die sich die im Auslande weilenden Staatsange- 
hörigen in ihren privaten ökonomischen und anderen Angelegenheiten um Rat 
wenden mögen. Es mag zugegeben werden, daß die geschichtlichen Anfänge 
  
1) So z. B. neucstens Despagnet, Cours p. 368 sg. Richtig die Systematik bei 
F. v. Martens II S. 66ff.; Rivier, Lehrb. $ 41, wo die Lehre von den Konsulen in un- 
mittelbarem Anschluß an jene von den diplomatischen Agenten abgehandelt wird; ebenso 
Dessen Principes.
	        
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