Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

238 Drittes Buch. Die Organe der Völkerrechtssubjekte. 8.69. 
  
c) Die internationale Kommission in Athen zur Kontrolle der behufs 
Tilgung der griechischen Kriegsschuld getroffenen Finanzarrangements des 
griechischen Staates. 
$ 69. V. Internationale Ämter. !) Es ist schon oben ($. 94) in anderem 
Zusammenhang betont worden, daß mit der Idee der internationalen Gemeinschaft 
und des Völkerrechts überhaupt der Gedanke gemeinschaftlicher Wirksamkeit 
völkerrechtlicher Subjekte für gemeinsame Zwecke und zur Pflege solidarischer 
Interessen auf das engste verknüpft ist. Dieser Gedanke fand auf dem Gebiete 
verwaltender Tätigkeit der Kulturstaaten, insbesondere im Hinblick auf die 
Wohlfahrtsaufgaben des modernen Staats eine wirksame Verwertung in der 
Schaffung von völkerrechtlichen Verwaltungs-Gemeinschaften 
(Verwaltungsvereine, Unionen), deren rechtliche Organisation den beteiligten 
Mächten die konstante Möglichkeit bietet, wichtige Gemeininteressen durch 
rechtlich geregelte Inanspruchnahme der Mittel fremder Verwaltung intensiver 
zu pflegen und zu fördern, als dies selbst bei rationellster Verwertung der 
eigenen Mittel der Verwaltung zu erzielen wäre. Die praktische Wirksamkeit 
dieser Unionen beruht auf deren Organisation, deren wichtigster Bestandteil 
die Schaffung von Organen, nämlich internationalen Ämtern oder Bureaus 
bildet. Solche Ämter sind derzeit die folgenden: 
1. Das Bureau international des administrations telegraphiques des inter- 
nationalen Telegraphenvereins (Union teleg. intern.) auf Grund des Pariser 
Vertrags vom 17. Mai 1865 mit dem Sitz in Bern (seit 1868). 
2. Für das Postwesen besteht (seit 1875) gleichfalls in Bern das Bureau 
de l’Union postale universelle als Organ des Weltpostvereins (Union postale 
universelle). 
3. Das Bureau international des poids et mesures auf Grund des Vertrags 
vom 20. Mai 1875 unter der Leitung der Generalkonferenz der Signatarmächte 
und eines internationalen Komitees derselben in Paris. 
4. Das Bureau de l’Union international pour la protection de la propriete 
industrielle auf Grund des Pasiser Vertrags vom 20. März 1883 mit dem Sitze 
in Bern, das derzeit vereinigt ist mit dem 
5. Bureau de Union international pour la protection des oeurvres litteraires 
et artistiques auf Grund des Vertrags vom 9. September 1886. 
6. Das Bureau international maritime in Zanzibar zur Bekämpfung 
des Sklavenhandels auf Grund des Vertrages von 2. Juli 1890. 
7. Das Bureau de l’Union internationale pour la publication 
des tarifs douaniers auf Grund des Vertrags vom 5. Juli 1890 mit dem 
Sitze in Bern. 
8. Das Officecentraldestransportsinternationaux aufGrund des 
internationalen Eisenbahnvertrags vom 14. Oktober 1890 mit dem Sitze in Bern. 
  
1) Moynier, J.es Burcaux intern. des Unions universelles (1892); Descamps, Les 
offices internationaux et leur aveair (1894); Rivier, Principes I, 564 sq.; Renault RG III, 
Kazansky R XXIX, 235; Jellinek, Allg. Staatslehre 676; Rehm, Allg. Staatslehre 97 ff.; 
O. Mayer, Deutsches Verwaltungsrecht II, 459ff.; Oppenheim I, 88 463 sq.; Gareis $ 52: 
v. Liszt $ 17, Die intern. Unionen u. s. w. (1699: A. Zorn, Völkerrecht 119ff.
	        
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