Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

$ 106. Die internationalen Seen und Kanäle. 343 
  
  
Durchfahrt ist auch im Falle eines Krieges den Kriegsschiffen der Belligerenten 
offen gelassen; dagegen dürfen weder in dem Kanal noch in dessen Zufahrts- 
häfen, ferner in einer Zone von drei Seemeilen von diesen Häfen keine Kriegs- 
handlungen vorgenommen werden. In dem Kanal dürfen keine Kriegsschiffe 
stationieren; in Port Said und Suez dürfen die Mächte nur je zwei, Bellige- 
renten dagegen keine Kriegsschiffe stationieren lassen. Die Überwachung der 
Ausführung der Vertragsbestimmungen ist den in Egypten fungierenden 
Agenten der Signatarmächte übertragen; die Agenten haben ihre Aufgabe in 
regelmäßig jährlich einmal tagenden Konferenzen zu erledigen. 
V, Bezüglich des Durchstichs des Panama-Isthmus haben England und 
Nordamerika durch die Konvention vom 6. Februar 1900 (den sog. Hay- 
Pauncefote Vertrag) den oben erwähnten Clayton-Bulwer Vertrag abge- 
ändert bezw. ergänzt. Der neue Vertrag gibt den Vereinigten Staaten, um 
die Herstellung des Wasserweges zwischen dem Atlantischen und Stillen Ozean 
zu erleichtern, die kontrollierende Macht über den künftigen Kanal unter 
ähnlichen Bedingungen, wie diejenigen des Vertrages (1888) zwischen England 
und anderen Mächten für die freie Schiffahrt auf dem Suezkanal; der Kanal 
soll frei und offen in Kriegs- wie in Friedenszeiten (für die Handels- und 
Kriegsschiffe aller Nationen auf der Basis absoluter Gleichheit) sein. Kriegs- 
schiffe einer kriegführenden Macht sollen in dem Kanal weder sich ver- 
proviantieren, noch irgend welche Vorräte anfnehmen, ausgenommen, soweit 
dies durchaus notwendig ist. Kein Kriegführender soll Truppen, Kriegsmunition 
oder Kriegsmaterial im Kanal ausschiffen oder einschiffen, ausgenommen in 
Fällen zufälliger Behinderung. Diese Vorschriften sollen auch für die inner- 
halb eines Radius von 13 Seemeilen liegenden Gewässer gelten. Kriegschiffe 
eines Kriegführenden sollen in diesen Gewässern nicht länger als 24 Stunden 
zu irgend einer Zeit verbleiben, ausgenommen in Notfällen (case of distress). 
Die Maschinerie, die Etablissements, die Gebäude und alle für die Herstellung 
des Kanals notwendigen Werke gelten als integrierende Bestandteile des Kanals 
im Sinne dieses Vertrages. Den Kanal oder die anliegenden Gewässer be- 
herrschende Befestigungen sollen nicht errichtet werden. Es soll indessen den 
Vereinigten Staaten freistehen, längs des Kanals eine solche militärische Polizei 
zu unterhalten, als notwendig sein mag, um denselben vor Gesetzlosigkeit und 
Unordnung zu schützen. — Damit hat nun England auf das sachlich so be- 
deutsame Recht der gemeinsamen Aufsicht über den künftigen Kanal ver- 
verzichtet, Die Neutralisierung des Kanals ist dagegen in dem neuen 
Vertrag durch die Anwendbarkeit des Suez-Kanal-Vertrages klarer zum Aus- 
druck gebracht. 
  
1) Vgl. Keasby, The Nicaragua and the Monroe doctrine (1896); Vialette, Les Etats 
Unis et le Canal interoc&anique — un Chapitre d’hist. Diplom. Ame£ricaine, in RG X, 5 sq.; 
Whitley, Les trait&s Clayton-Bulwer et Hay-Pauncefote, in R XXXIII, 5 sq. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.