418 Siebentes Buch. Gemeinsame Wirksamkeit der Staaten etc. 8 133.
sich, ... . die Behandlung der italienischen Arbeiter in Deutschland und der
deutschen in Italien hinsichtlich der Arbeiterversicherung zu dem Zweck zu
prüfen, um durch geeignete Vereinbarungen den Arbeitern des einen Landes
im anderen Lande eine Behandlung zu sichern, die ihnen möglichst gleichwertige
Vorteile bietet... .“. Der deutsch-österreichische Handelsvertrag vom
25. Januar 1905 hat förmliche Vereinbarungen über Arbeiterschutz vorgesehen.
— Die Vorteile der Unfallversicherung wurden in dem belgisch-luxem-
burgischen Vertrage vom 15. April 1905 und in dem deutsch-luxem-
burgischen Vertrage vom 2. September 1905 den im Ausland arbeitenden
Angehörigen der vertragschließenden Staaten gesichert.
Weitere Förderung findet die Angelegenheit durch die Internationale
Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz und das inter-
nationale Arbeitsamt (eröffnet am 1. Mai 1901 in Basel) — ein wissen-
schaftliches Institut, das die ihm durch das Statut der internationalen Ver-
einigung zugewiesenen Aufgaben durchzuführen hat; es erteilt Auskunft auch
an Nichtmitglieder der Vereinigung und an Regierungen. !)
Auf Initiative des schweizerischen Bundesrats vom 30. Dezember 1904
trat eine Regierungskonferenz fürinternationalen Arbeiterschutz
im Jahre 1905 in Bern zusammen. Das Ergebnis der Beratungen wurde in
zwei Entwürfen niedergelegt, welche die Grundsätze eines internationalen
Übereinkommens betreffend das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem)
Phosphor in der Zündholzindustrie und eines Übereinkommens betreffend das
Verbot der industriellen Nachtarbeit enthielten. Am 26. September 1906
wurde in Bern ein Übereinkommen betreffend das letztere Verbot von sämtlichen
beteiligten Mächten unterzeichnet; das zweite Übereinkommen betreffend das
Verbot des weißen Phosphors wurde nur von Deutschland, Frankreich, Däne-
mark, Spanien, den Niederlanden, Portugal und der Schweiz unterzeichnet.
$ 143. 9. Das Münzwesen.?2) Die empfindlichen Nachteile die für den
Einzelwirtschafter wie für die nationale Wirtschaft und in letzter Reihe für
den internationalen Wirtschaftsverkehr (bezw. den Verkehr überhaupt) aus der
Verschiedenheit der einzelstaatlichen Münzsysteme entspringen, vermochten bis
jetzt nur die Überzeugung von der Notwendigkeit eines allgemeinen inter-
nationalen Münzsystems zu schaffen. Auf einer auf Initiative Frankreichs
1867 in Paris tagenden Konferenz einigten sich zwar die Delegierten der
europäischen Staaten, die daran teilnahmen, bezüglich einer Reihe von Grund-
sätzen; allein die Verhandlungen führten zu keinem formellen Ergebnis. Das-
selbe gilt von den Konferenzen in Paris 1878 und 1881. Die Ursache der
bisherigen Mißerfolge ist in der finanziellen Lage betreffender Staaten zu
suchen, die kaum im Stande wären, die aus einer eventuellen Konvention für
sie entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. So kam es bisher nur zur
Bildung engerer Unionen innerhalb deren nur Münzen der von den Kontrahenten
1) Das Amt gibt heraus das Bulletin des intern. Arbeitsamts 1902 ff. (Berichte
über die Fortschritte der Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetzgebung (parlament. Arbeiten
Beschlüsse nationaler und intern. Kongresse, Bibliograpbie'.
2) Vgl. F. v. Martens II S. 267 ff.