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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Berichtigung eines Druckfehlers in der Ausgabe des Landrechts vom Jahr 1874.
Da in der neuesten, im Jahre 1814 erschienenen Ausgabe des bestehenden Landrechts
sich auf Seite 226 im Theil 1, Tit. 79, K. Hingegen rc. durch einen, am Schlusse
des Werkes nicht verbesserten Druckfehler, auf den Titel 56, anstatt des Titels 5,
bezogen ist; so wird dieses, aus Anlaß eines kürzlich vorgekommenen Falles enrdeckte
Versehen zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stauttgart den :2. August 1823.
Für den Minister:
Schwab.
6 b) Verfügung, betreffend die Eröffaung des Arbeitshauses zu Markgröningen.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 11. April 1838 (Reg.Vlatt S. i20)
wird hiemit zur Rachachtung für sämtliche Gerichtsstellen bekannt gemacht, daß nach
nunmehr vollendeter Einrichtung des Arbeitshauses zu Markgröningen die zu dreibis
sechsmonatlicher Arbeitshausstrafe Verurtheilten vom 1. September 1828 ab in
die gedachte Straf-Anstalt einzuliefern sind.
Stuttgart den ao. August 1628.
6 Für den Minister:
Schwab.