— 17 —
daran. Sie wählen sich einen Präsidenten, einen Mann, der
vier oder sieben Jahre oder irgend eine andere Zeit lang alle
Arbeiten des Landesherrn tun soll. Gewiß werden sie ja
nun dazu einen tüchtigen und guten Mann auswählen; aber
wer das auch ist, der steht doch immer mit im Kampf der
Interessen. Ist er vorher Landwirt gewesen, so hat er sich
daran gewöhnt, immer den Landwirten eher Recht zu geben
als anderen Leuten; ist er Fabrikherr gewesen, so hat er haupt-
sächlich die Interessen der Fabrikherren kennen gelernt und wird
daher immer leicht glauben, daß diese Interessen für das ganze
Volk wichtiger seien als andere; ist er Handelsmann gewesen,
so wird er überzeugt sein, daß das Handeln viel wichtiger sei,
als die Arbeit der Landwirte, der Fabriken und Handwerker.
Gibt er sich nun Mühe, ein tüchtiger Landesherr zu sein, so wird
er ja nach ein paar Jahren auch gelernt haben, die anderen
Interessen richtig zu schätzen; aber dann ist ja auch seine Zeit
schon wieder zu Ende, und dann wird ein anderer zum Präsi-
denten gewählt, der dann wieder von vorn anfängt zu lernen.
Aber selbst wenn man ihn wieder wählt und immer
wiederwählt bis zu seinem Tode, wird er doch nicht so ganz
und gar das Interesse des Volkes als sein eigenes ansehn,
wie der König oder der Fürst, von dem einst sein Sohn das
Herrscheramt erben wird. Der Sohn des Präsidenten steht
doch wieder im Kampf der Interessen, und da müßte ja der
Präsident ein schlechter Vater sein, wenn er nicht wünschen sollte,
daß es seinem Sohne möglichst gut ginge. Wenn also das
Wohl des ganzen Volkes mit dem Interesse des Sohnes in
Widerstreit gerät, so muß der Präsident entweder ein schlechter
Vater oder ein schlechter Landesherr sein. Der König oder Fürst
aber, der sein Herrscheramt an seinen Sohn vererbt, den man
daher auch den erblichen Landesherrn nennt, kommt niemals
in diesen Zwiespalt; er kann auch für seinen Sohn nur dadurch
gut sorgen, daß er für das Wohl des ganzen Volkes sorgt.
Otto, Fürst Bismarcks Lebenswerk. 2