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Landesherrn wollten das nicht, und da hätte der König von
Preußen erst mit ihnen und wohl noch mit anderen Krieg
führen müssen, und dazu hatte er damals gar nicht Soldaten
genug. So lehnte er die Kaiserkrone ab. Es war also doch
nicht so leicht so ein deutsches Reich zu machen, wie die Leute
gedacht hatten, ehe sie es selber versuchten.
Im Jahre 1848 wurde auch in Preußen die Einrichtung
gemacht, daß Abgeordnete gewählt werden, die in einem Ab-
geordnetenhause zusammentreten und die Gesetze und den Vor-
anschlag des Haushaltes für das ganze Land beraten. Eine
solche Einrichtung nennt man gern Verfassung. Nach der
preußischen Verfassung gibt es außer dem Abgeordnetenhaus
noch ein Herrenhaus, in dem die großen Gutsbesitzer und die
Oberbürgermeister sitzen; und das Herrenhaus darf die Gesetze
ebenso mit beraten wie das Abgeordnetenhaus; aber beim Vor—
anschlag des Haushalts darf es nicht in alle Einzelheiten
hineinreden, da darf es nur über den ganzen Voranschlag
„Ja“ oder „Nein“ sagen. Abgeordnetenhaus und Herrenhaus
zusammen nennt man den Landtag; wenn die Abgeordneten
zum Beraten zusammenkommen, so nennt man das eine
Tagung. Und wenn der König von Preußen jetzt ein Gesetz
erläßt, so fängt es immer an: „Wir Wilhelm, von Gottes
Gnaden König von Preußen, verordnen unter Zustimmung
beider Häuser des Landtages, wie folgt“. Dann kommt das,
was befohlen wird.
Viele Leute meinen, die preußische Verfassung sei vom
Könige wegen der Revolution gegeben worden, die am 18. März
1848 in Berlin war. Das ist nicht richtig. Der König hatte
sich schon vorher entschlossen die Verfassung zu geben und hatte
das auch schon bekannt gemacht. Die Berliner wollten ihm
gerade danken dafür und kamen so zahlreich, daß es ein großes
Gedränge gab. Aber Soldaten und Bürger waren damals
wütend auf einander: die Bürger glaubten, daß die Soldaten