Full text: Fürst Bismarcks Lebenswerk.

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lichen Ministers. Das hat der König von Preußen selber in 
der Verfassung so geordnet; da heißt es: „Alle Regierungs- 
handlungen des Königs bedürfen zu ihrer Giltigkeit der 
Gegenzeichnung eines Ministers.“ Damit hat der König 
aber gleich gesagt: „Ich will nie etwas befehlen, für das 
nicht wenigstens einer meiner Untertanen die Verantwortung 
übernehmen will.“ 
Darauf rechneten die Abgeordneten, als sie Beschlüsse 
faßten, die kein Mensch ausführen konnte. Sie dachten, es 
würde sich kein Mensch finden, der dem König aus dieser 
Verlegenheit helfen würde; erstens würde kein Mensch wissen, 
wie man gegessenes Brot ungegessen machen könnte, und 
zweitens, wenn sich ja ein Hexenmeister fände, der das Kunst- 
stück fertig brächte, so würde er sich doch fürchten; so würde 
er es doch nicht wagen den Abgeordneten ungehorsam zu sein. 
Sie hofften, daß alle Minister Furcht haben würden, es 
könnte in Preußen so kommen, wie es in Frankreich ge- 
kommen war.  
Beinahe behielten sie auch Recht, als sie das glaubten. 
Die meisten Minister hatten wirklich Furcht; sie dachten, weil 
doch überhaupt die Revolution gesiegt hatte, und weil die 
Länder, die keine Republiken geworden waren, wenigstens 
parlamentarische Regierung bekommen hatten, so würde das 
in Preußen schließlich doch auch so kommen; dann würden 
wohl immer die Minister entlassen und wohl gar bestraft 
werden, zu denen das Abgeordnetenhaus kein Vertrauen mehr 
hätte, und da würde es gerade denen am schlechtesten gehen, 
die am treuesten zum Könige gehalten hätten. 
König Wilhelm war schon fast entschlossen, die Re- 
gierung seinem Sohne zu übergeben. Nun hätte zwar König 
Friedrich auch ganz gewiß keine parlamentarische Regierung 
gelitten; er war auch ein richtiger Hohenzoller und wußte, 
daß der König über dem Widerstreit der Interessen stehen 
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