sich dann von niemandem hereinreden lassen, sondern unbe-
kümmert um alles Geschimpfe das tun, was er für richtig
hält. Dabei kann ihn nur der Landesherr schützen, der über
all dem Geschimpfe steht; wenn aber der Landesherr sich selber
vor den Volksversammlungen und den Zeitungen fürchten muß,
dann gibt es überhaupt keine Vernunft mehr in der Politik;
dann regieren immer die, die am besten schimpfen können, weil
vor denen alle anderen die meiste Angst haben. Das nennt man
Volkssouveränität (Volksobrigkeit). Eigentlich ist das ein ganz
unsinniges Wort, aber gerade deswegen paßt es ganz gut für
eine unsinnige Sache. Das Volk kann ebensowenig souverän sein,
wie die rechte Hand die linke Hand sein kann oder wie sämt-
liche Wähler zugleich Abgeordnete sein können. Kleine Kinder
streiten sich manchmal, wer von ihnen der größte ist; wenn sie
sich nun nicht zanken wollen, dann sagen sie wohl: „Wir sind
alle zusammen der größte.“ Genau so wie diese Kinder macht
es ein Volk, das da sagt: „Wir wollen alle zusammen souverän
sein.“ — Nein, nicht das ganze Volk kann sein eigener Oberster
sein, sondern das muß einer sein; und der muß nicht gewählt
werden, sondern er muß sein Amt von seinem Vater geerbt
haben und an seinen Sohn weiter vererben, damit er über dem
Widerstreit der Interessen steht. Aber dieser Landesherr muß
auch wirklich nach seinem eigenen Willen regieren; so ist es ver-
nünftig, und so steht es auch in der preußischen Verfassung: „Der
König ernennt und entläßt die Minister.“ Diese Verfassung
wollten die Abgeordneten brechen; sie wollten, wie Fürst Bis-
marck einmal sagte, „dem Hause Hohenzollern seine verfassungs-
mäßigen Rechte abfordern, um sie dem Abgeordnetenhause zu
Füßen zu legen.“ Das ist ihnen aber vollständig mißglückt; schon
nach vier Jahren gaben sie klein bei. Viermal hatten sie gesagt:
Die Heeresreform ist unnötig; im fünften Jahre sagten sie selber:
„Sie war doch nötig.“ Da waren sie vernünftig geworden.