Studien über württembergische Agrarverhältnisse,
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Von Helferich.
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Des zweiten Artikels erste Hälfte.
Es ist in dem ersten Arlikel der Versuch gemacht worden,
die bestehende Gesetzgebung in Bezug auf den Verkehr mit
Grund und Boden und auf landwirthschaftliche Niederlassungen
darzulegen und zugleich ein Bild einiger thatsichlicher Verhältnisse
zu geben, wie sie sich als Folge der Gesetzgebung und
der unserm Volk eigenthümlichen socialen Geislesrichtung in den
verschiedenen Landestheilen gebildet haben. Der vorliegende Arlikel
ist bestimmt, die Mittel zu untersuchen, welche angewendet
werden können, um die Iheils vorhandenen, theils drohenden
Uebelstände einer überlricbenen Verkleinerung des landwirthschaftlichen
Besitzes wirksam zu bekämpfen.
Bevor aber auf diesen wichligsten und schwierigsten Theil
der Frage eingegangen wird, soll zunächst untersucht werden,
ob nicht vielleicht Umstände zu entdecken sind, welche eine Abwendung
der drohenden Gefahr oder, wo das Ucbel bereils vorhanden
ist, eine Heilung desselben aus sich selbst und, wenn
auch nicht ohne helfende Einwirkung der Regierung, doch ohne
Veränderung in der Gesetzgebung erwarten lassen.
Der in unsern Tagen am häufigsten ausgesprochene Gedanke
geht in dieser Beziehung dahin, dass die im Landbau überflüssig.
werdenden und gewordenen Arbeitskräfte sich industriellen Beschäftigungen
zuwenden müssten, theils in der Weise, dass Ar-