Full text : Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

426  Biertes  Buch.  II:  Heinrich  angeklagt  und  verurteilt.

sich  also  Herzog  Heinrich  verantworten  sollte,  war  sehr  stark  besucht"),  aber
auch  hier  hatte  der  Herzog  sich  nicht  eingestellt.  Um  so  heftiger  und  dringender
wurden  jetzt  die  Klagen  seiner  Feinde,  unter  denen  wieder  der  Landsbergerde-Anerbieten
  des  Zweikampfes  erneuerte'").  Schon  hier  sollen  einige  Finsten
eine  Heerfahrt  gegen  die  herzogliche  Feste  Haldensleben  gelobt  haben“).
Ungezügelt,  getragen  durch  die  öffentliche  Meinung  und  die  Stimmung  ganz
Deutschlands,  brachen  jetzt  von  allen  Seiten  die  Feinde  des  Löwen  auf  in
ein.  Ihren  ersten  Schritt  konnte  man  nicht  ungerechtfertigt  nennen:  da  der
Herzog  die  von  dem  Bischof  von  Halberstadt  mit  vollständigem  Fug  zurücgeforderten
  Lehenf)  nicht  herausgeben  wollteff),  tat  Ulrich  ihn  und  seine
Dienstmannen  in  den  Kirchenbann.  Nur  in  den  Klöstern  durfte  bei  verschlossenen
  Türen  von  den  Mönchen  der  Gottesdienst  abgehalten  werdenftt).
Über  die  Wirkungen  des  Bannes  unter  Heinrichs  Anhängern  ist  nichts  überliefert,
  aber  sie  müssen  groß  und  gewaltig  gewesen  sein,  wie  es  sich  von  einer
Zeit  nicht  anders  erwarten  läßt,  in  der  sich  der  Kaiser  soeben  vor  der  Kirche  gedemütigt
  und  diese  eine  weltbeherrschende  Stellung  erlangt  hatte,  wie  noch
nie  zuvor.

Die  Größe  und  Allgemeinheit  der  gegen  ihn  sich  offenbarenden  Feindschaft
stimmte  Heinrich  bedenklich.  Er  bat  also  den  Kaiser,  ihm  eine  Unterredung  zu
gestatten,  die  dann  in  der  Nähe  der  herzoglichen  Stadt  Haldensleben  stattfands).
  Mit  hochherziger  und  einsichtiger  Milde  versprach  ihm  der  Kaiser,  den

4  Curia  apud  Magdeburg  satis  oelebris;  Chron.  Regia  Colon.  I.#C.  —  Enengutenhoi,
Sächs.  Weltchron.,  S.  230.—  Nach  den  An.  Magdeb.,  p.  194,  wäre  der  Kaiser,  seine
Gemahlin  und  sein  Sohn  Heinrich  dort  gekrönt  worden.  (7)  —  Kaiserliche  Urkunde  zu
Magdeburg  vom  29.  Juni  bis  6.  Juli;  St.,  Nr.  4282—4287.

*)  S.  S.  425,  Anmerk.  .

*#“)  Sächs.  Weltchron.  a.  a.  O.

)S.  S.  420f.

f1)  Krit.  Erört.  IIc.

#  Arn.  Lubic.  II.  12.  —  Die  Geschichte  von  einer  Demütigung  Heinrichs  vor  dem
Bischof,  die  Arnold  erzählt,  ist  frei  erfunden  ad  majorem  eoclesiae  gloriam,  wie  der
Fortgang  der  Ereignisse  deutlich  erweist.  Die  Befreiung  von  dem  Banne  ist  erst  im
Dezember  1180  dem  Bischof  von  Heinrich  abgezwungen  worden.  Arnold  kann  sich
nicht  enthalten  (II.  24),  den  Bischöfen  den  Rat  zur  häufigen  Anwendung  der  geistlichen
  Waffen  zu  geben:  ecce  enim  Lco  ille  saeuissimus,  ad  cuius  rugitum  contremuft
terra,  constrictus  gladio  spirituali  ad  terram  humiliatus  est!  Z

5)  Arn.  Lubic.  II,  10:  In  Haldeslef  tamen  constitutus  per  internunins  colloguium
domni  imperaturi  expetiit.  Imperator  itague  exist  ad  eum  ad  locum  placiti.  Quem
dux  verbis  lenire  studuit.  Imperator  arstim  quinque  milia  marcarum  ab  ec  expetüt.
hoc  es  dans  consilium,  athunc  honorem  imperative  maiestati  deferret  et  sio  ipeo
mediante  gratiam  principum  quos  offenderat  inveniret.  Ui  autem  durum  risum
est  tantam  persolvere  pecuniam,  et  non  acquiescens  verbis  imperatoris  discess.
Aus  diesen  Worten  geht  deutlich  hervor,  daß  1.  der  Kaiser  für  die  Buße  von  5000  Mark
dem  Herzog  die  Aussöhnung  mit  den  Fürsten  fest  versprochen,  und  2.  der  Herzog
das  Anerbieten  nur  zurückgewiesen  hat,  weil  er  eine  so  bedeutende  Summe  Geldes
nicht  zahlen  wollte.  Wenn  Haller  (S.  438)  behauptet,  die  Zusage  des  Kaisers  sei  so
unbestimmt  gewesen,  daß  Heinrich  sich  erklärlicherweise  darauf  nicht  einlassen  konnte,
so  steht  dies  mit  der  Quelle,  auf  die  er  sich  bezieht,  in  offenem  Widerspruch  und  ist
nur  aus  seinem  Streben  zu  erklären,  das  Tun  Heinrichs  allerorten  zu  rechtfertigen
und  den  Kaiser  Friedrich  als  einen  rücksichtslosen  Gewaltmenschen  hinzustellen.  —
An.  Pegav.,  p.  263.  —  Krit.  Erört.  II  a.