Full text: Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band I. Das Deutsche Reich und das Königreich Bayern. (1)

8 47. Ehrenauszeichnungen. Orden. 229 
breitet werden dürfen, in welchen nach gepflogenen Erhebungen über 
die dem Gesuche zu Grunde liegenden Motive die gestellte Bitte sich 
als berücksichtigungswert erweist. 
Die zur Zeit in Bayern bestehenden wichtigsten Orden und 
Ehrenzeichen 6) sind: 
1) Der Ritterorden vom heil. Hubertus. Gestiftet 
1444, erneuert am 29. September 1708 und durch Verordn. 
vom 19. Mai 1808 (Web. 1, 167) als der erste Orden des 
Reiches mit seinen Statuten und Vorrechten bestätigt. Ueber 
das Ordenszeichen s. Web. 1, 167 Anm. . Diesen Orden 
können in der Regel nur Souveräne und regierende Fürsten 
sowie deren Agnaten erhalten, ausnahmsweise aber auch 
solche, welche der König als vorzüglich würdig dazu erkennt. 
2) Der Ritterorden vom heil. Georg; derselbe reicht 
zurück bis in die Zeit der Kreuzzüge und wurde vom Kur- 
fürst Carl Albrecht (Kaiser Karl VII.) erneuert und vom 
König Ludwig II. 1871 reorganisiert. Ueber dessen Statuten 
s. Web. 2, 367; ferner Allerh. Entschl. vom 17. April 1871 
(Web. 2, 368) und Bek. vom 30. September 1867 (Web. 2, 
368) über den Rang der Ordensmitglieder. 
3) Der kgl. Militär-Max-Josephs-Orden, gestiftet 
von König Max Joseph 1. im Jahre 1806. Verordn. vom 
1. März 1806 (Web. 1, 113): Statuten. Ueber Erwerb 
des Adels durch Verleihung desselben: Verordn. vom 
23. Dezember 1812 (Web. 1, 403), hiezu §§ 5 und 6 der 
V. Verf.-Beilage (Erwerb des Adels blos für die Person 
des Begnadigten). Ueber Unterstützung für Kinder von 
Ordensmitgliedern aus dem Ordensfond: Verordn. vom 
27. Februar 1835 (Web. 3, 16); über Ordenspensionen 
Min.-E. vom 13. Februar 1878 (Web. 12, 230). 
4) Der Verdienstorden der bayerischen Krone, ge- 
stiftet von König Max Joseph I. am 19. Mai 1808 (Web. 1, 
166: Statuten), „zur Auszeichnung jedes Eingeborenen, 
welcher dem Staate vorzügliche Dienste geleistet, sich durch 
höhere bürgerliche Tugenden ausgezeichnet oder um den 
Nutzen und Ruhm des Vaterlandes besonders verdient gemacht 
*!) Ausführlich beschrieben sind die einzelnen Orden und Ehrenzeichen nach 
ihrer Entstehung, Bedeutung 2c. bei Grill, Handb. des bayer. Staatsbürgers Tl. 1 
Abschn. II cap. VI § 2 S. 87—106. 
Ueber die Reihenfolge der kgl. bayer. Orden s. Min.-Bek. vom 16. Februar 
1837 (Web. 3, 96) und Verordn. vom 24. Juni 1855 spez. für Kronenorden und 
Michaelsorden (Web. 4, 714 und 712 f. 
Siehe hiezu auch Min.-E. vom 29. Dezember 1834 „ie Belohnung aus- 
gezeichneter Verdienste betr. (Web. 3, ö.) 
ferner Min.-E. vom 5. März 1835 über Auszeichnungen aus Anlaß 50= 
jähriger Dienstzeit (Web. 3Z. 17), 
endlich Min.-E. vom 23. Februar 1832: polizeiliche Anzeige der Sterbe- 
fälle ausgezeichneter Personen aller Stände (Web. 2, 603). 
 
	        
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