Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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Gegen  den  Reisacker'schen  Plan:  es  sei  unmöglich,  die  Realschüler
  mit  dem  griechischen  Unterricht  zu  belasten.  Das  plötzliche  Eintreten
  vollständiger  Trennung  des  Lehrplans  mit  Prima  nach  vorheriger
  vollständiger  Uebereinstimmung  (statt  eines  allmählichen  Ableitens
  in  die  Richtung  des  anderen  Bildungsweges)  sei  nach  beiden
Seiten  hin  den  vorausgehenden  Classen  sowie  der  Prima  nachtheilig;
  denn  die  gänzliche  Fejeitigung  des  Lateinischen  und  Griechischen
für  die  Realschüler  in  Prima  müsse  zur  Folge  haben,  daß  schon  vorher
  das  Interesse  für  die  bald  aufzugebenden  Gegenstände  abnehme,
ein  Umstand,  der  nicht  nur  für  die  Realschüler  sondern  auch  für
die  Gymnasiasten  der  Secunda  seine  nachtheiligen  Folgen  haben
werde.  Andererseits  seien  für  den  als  propädeutisch  beabsichtigten
  Unterricht  in  der  Prima  die  Realschüler  nicht  in  dem
Maße  vorbereitet,  daß  sich  dann  dieser  Unterricht  in  einer  wahrhaft
bildenden  Weise  ertheilen  lasse;  vielmehr  würde  zum  Nachtheile
der  zeitigen  Entwickelung  noch  mehr  als  bisher  die  bloß  receptive
Thätigkeit  für  einen  großen  Theil  des  Lehrstoffs  in  Anspruch  genommen
  werden.  Insbesondere  reiche  der  in  Secunda  in  nur
2  wöchentlichen,  überdies  durch  die  bloß  facultative  Stellung  in  ihrer
Geltung  gedrückten  Stunden  ertheilte  englische  Unterricht  in  keinem
Falle  aus,  um  zusammen  mit  dem  4  stündigen  Unterricht  der  Prima
die  Realschüler  zu  der  ihnen  nöthigen  Kenntniß  der  englischen
Sprache  zu  bringen.  Der  Geographie  und  Geschichte  sei  in  Sexta
und  Quinta  nicht  die  für  den  Gegenstand  unerläßliche  Zeit  zugewiesen
  (Dillenburger).  Ueberhaupt  könne  dieser  Plan  in
dem  bis  gur  Secunda  geführten  philologischen  Unterricht,  namentlich
  im  Griechischen,  die  Schüler  nicht  zu  einem  geistigen  Besitz
bringen,  der  die  Schulzeit  überdaure,  und  beeinträchtige  doch  zugleich
  durch  diese  Betonung  der  gymnasialen  Seite  des  Unterrichts
die  Erreichung  des  für  die  Realschule  unerläßlichen  Ziels.

Was  deu  Fritsche'schen  Plan  betrifft,  so  wurde  die  dem  Gymnasium
  zugewiesene  Verkürzung  des  griechischen  Unterrichts  um  ein
Jahr  nicht  von  Allen,  die  sich  darüber  äußerten,  für  unbedenklich  erachtet.
  Die  Beseitigung  des  naturgeschichtlichen  Unterrichts  aus
Sexta  wurde  als  unbegründet  und  unzulässig  bezeichnet.

Gemeinsam  gegen  beide  Lehrpläne  wurde  geltend  gemacht:  erstens,
  ein  Lehrplan,  welcher  von  Tertia  an  den  Zeichenunterricht
mit  nur  2  Stunden  in  bloß  facultativer  Stellung  habe,  könne  überhaupt
  nicht  als  Lehrplan  einer  Realschule  betrachtet  werden;  zweitens,
  während  es  eine  unausweichliche  Nothwendigkeit  sei,  auf  Ermäßigung
  der  bisherigen  Kechionenzahl  der  Gymnasien  und  Realschulen
  hinzuarbeiten,  zeigten  die  beiden  Pläne  vielmehr  schon  in
den  aufgestellten  Ziffern  eine  erhebliche  Vermehrung  der  bisherigen
Zahlen;  diese  Ziffern  drückten  aber  nicht  einmal  den  wirklichen  Thatbestand
  aus,  sondern  durch  Hinzurechnung  des  Unterrichts  im  Sin-