Object: Friedrich August III. König von Sachsen. Ein Lebensbild.

  
August II. jäh aus dem Leben geschieden und damit kam 
König Johann, damals noch im rüstigsten Mannesalter von 
53 Jahren, zur Regierung. Dem Prinzen Georg fiel hiermit 
aller menschlicher Voraussicht entgegen die Sekundogenitur 
zu. Eine von der Urgroßmutter Maria Antonia, einer 
Wittelsbacherin, veranlaßte Vermögensstiftung, die in einer 
Jahresrente von 85000 Talern bestand, verblieb dem Prinzen 
bis zum 19. Juni 1902, dem Tage der Thronbesteigung, 
worauf ihr Nießbrauch an unseres jetzigen Königs jüngeren 
Bruder, Prinzen Johann Georg überging. 
Mit dem Eintritt des Prinzen Georg in diese Sekundo- 
genitur war jedoch nicht allein eine materielle Frage ver- 
knüpst, sie gewann auch insofern politische Bedeutung, als 
der Prinz nün dem Throne näher trat, wenn auch damals, 
1854, noch kaum an die Möglichkeit zu denken war, daß 
ihm die Vorsehung bestimmen würde, noch im hohen Alter, 
angesichts des bald vollendeten 70. Lebensjahres, die Zügel 
der Regierung zu führen. — „Zu spät“, hat er selbst 1902 
zum Bürgermeister von Leipzig gesagt, als dieser von einer 
„Wendung durch Gottes Fügung“ sprach, und in diesen zwei 
Worten hat er resigniert zusammengefaßt, was die große 
Tragik jedes Menschenlebens, ob des Bettlers oder des 
Königs, bedeutet, daß jedem Dasein durch Gottes Fügung die 
Schranken von unverrückbaren Naturgesetzen bestimmt sind. 
Zeitlich und wohl auch innerlich nicht ohne Zusammen- 
hang mit dem Übergang der Sekundogenitur an weiland 
Prinzen Georg, stehen die Heiratspläne, welche zuerst 1855 
in den Vordergrund traten. Graf Karl Vitzthum von Eckstädt 
war damals, im Jahre nach dem Tode König Friedrich 
August II., nach Lissabon entsendet worden, um König Dom 
Pedro V. im Namen des Königs Johann zu seinem Re- 
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