— 244 —
5. Kann an einem vereinbarten Tage überhaupt keine Untersuchung
begonnen werden, so ist von dem Dampffaßbesitzer, je nachdem es sich um
eine Prüfung nach Absatz A, B oder C der Gebührenordnung handelt, eine
Gebühr nach A 1, B 1 oder C 1 und zwar nach Spalte II zu erheben.
3. Konzessionspflichtige Gewerbe.
1. Vorschriften für den Geschäftsbetrieb der Trödler und Kleinhändler mit
Garnabfällen oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen,
vom 30. April 1901. (Amtsbl. S. 161.)
la. Bekanntmachung, betr. Abänderung der Vorschriften für den Geschäfts-
betrieb der Trödler und Kleinhändler mit Garnabfällen oder Dräumen von
Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen, vom 30. April 1901.
Bom 26. Juli 1902.
2. Vorschriften über den Unfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie
über den Geschäftsbetrieb der Gesindevermieter und Stellenvermittler mit
Ausschluß der Stellenvermittler für Bähmenercgehörig (Theateragenten),
vom 10. August 1901. (Amtsbl. Sonderbeilage zu Stück 37.)
8. Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie
über den Geschäftsbetrieb der Stellenvermittler für Bühnenangehörige, vom
31. Jannar 1902. (Amtsbl. Sonderbeilage zu Stück 8.)
4. Verordnung, betr. die Zulassung von Prozeßagenten, gemäß §8 157 Abf. 4
Zivilprozeßordnung, vom 25./29. September 1899. (Amtsbl. S. 302.)
4 a#Z Vorschriften für den Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechts-
angelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmende Geschäfte besorgen, oder
die über Bermögensverhältnisse oder persönliche Angelegenheiten Anskunft
erteilen, vom 28. November 1901. (Amtsbl. Sonderbeilage zu Stück b1.)
5. Ministerialerlaß, betr. die Ermächtigung der Ortspolizeibehörden, den
Pfandleihern die Führung zweier Pfandbücher aufzugeben, von denen das
eine zu Eintragungen an den geraden, das andere zu Eintragungen an den
ungeraden Tagen des Monats bestimmt ist, vom 11. Juli 1902.
(Amtsbl. S. 251.)
6. Ministerialerlaß, betr. die Vorschriften über den Unfeug der Befugnisse
und Verpflichtungen, sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer, vom
10. Juli 1902. (Amtsbl. Sonderbeilage zu Stück 33.)
Ga. Gebührentaxe für die beeidigten und öffentlich angestellten Versteigerer
im Regierungsbezirk Oppeln, vom 6. Dezember 1902. (Amtsbl. S. 417.)
7. Polizeiverordnung, betr. die Vorlegung gewerblicher Konzessionsurkunden,
vom 16. Juli 1890. (Extrabeilage zu Stück 30 des Amtsblatts).
Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung
vom 30. Juni 1883 (Ges.-S. S. 195) wird gemäß §§ 6, 12 und 15 des
Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 (Ges.-S. S. 265)
unter Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungs-
bezirks Oppeln Nachstehendes verordnet: