Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

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Die Namen der zuständigen Sachverständigen und Dampftesselüber- 
wachungsvereine find von den Regierungspräfidenten den Ortspolizeibehörden 
mitzuteilen, desgleichen find ihnen Veränderungsnachweisungen zu geben. 
Zu § 26. Die Gebührennachweise der Sachverständigen find den örtlich 
zuständigen Regierungspräsfidenten zur Hräfung und Einziehung zu Über- 
reichen. Die Ueberweisung der Gebühren erfolgt, wenn die Untersuchung 
von Se — eines Dampfkesselüberwachungsvereins ausgeführt ist, 
an di n. 
Zu § 27. Die Anzeigen über Azetylenexplosionen find mit dem Er- 
gebnis der Verhandlungen über die Untersuchung dem Regierungspräsfidenten 
vorzulegen. * 
Die Kosten dieser Untersuchungen find solche der örtlichen Polizei- 
— T und können nicht den Besitzern der Apparate auferlet 
werden.
	        
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