Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

— 62 — 
Dem Luftrohr muß ein Trichter mit einer Siebplatte angefügt sein. 
Damit die Luft von dem Eintritt in den Windkessel von allen Unreinigkeiten 
befreit werde, ist ein Filtrierapparat, aus Salizylwatte bestehend, vor dem- 
selben anzubringen. · 
2. Zwischen der Luftpumpe und dem Windkessel muß ein Delsammler 
angebract sein, dessen Entleerung durch einen Hahn ermöglicht ist. 
3. Die Leitungsröhren für das Bier dürfen nur aus reinem (möglichst 
bleifreiem) Zinn oder Glas bestehen und müssen eine lichte Weite von min- 
destens 10 mm haben. Unbedingt verboten sind Bierleitungsröhren von 
Blei, von unreinem bleihaltigen Zinn oder von Kautschuk, doch kann an 
den Biegungen der Leitungsröhren, welche mit Zinnröhren nicht zu über- 
winden find, die Einschaltung eines kurzen Gummirohres oder eines Rohres 
von Kautschuk, falls letzterer nicht mit Metallsalzen bearbeitet ist, seitens der 
Polizeibehörde ausnahmsweise gestattet werden. 
4. In dem Bierleitungsrohre muß, falls dasselbe nicht ganz aus Glas 
hergestellt ist, eine etwa 0,2—0,3 m lange Glasröhre eingeschaltet sein, an 
welcher die Reinheit der Leitung ersehen werden kann. Die Glasröhre ist 
daher an einer Stelle anzubringen, welche zur Kontrolle bequem und 
geeignet ist. 
Diese Einrichtung oder ein dem gleichen Zwecke dienender Kontrollhahn 
braucht nicht angebracht zu werden, wenn die Bierleitung vom Faß bis zur 
Ausschankstelle keine Krümmungen und innen glatte Wandungen hat, so daß 
dieselbe behufs Reinigung ihrer Länge nach mit einer Bürste vurchgestoßen 
werden kann. (ÖHygienische Bierschankeinrichtungen System H. Donecke 
— D. R.-P. — von H. Mühle, Berlin.) 
5. In dem Spundaufsatz muß ein Ventil angebracht sein, welches nur 
der Luft den Eintritt in das Faß gestattet, den Rückfluß des Bieres jedoch 
in den Windkessel unmöglich macht. 
Statt des Rückschlagventils kann auch eine andere Vorrichtung angebracht 
werden, welche das Eindringen von Bier in die Luftleitung in zuverlässiger 
Beise verhindert. 
Die Luftleitung muß dann auch behufs Reinigung in gerader Richtung 
mit der Bürste durchstoßen werden können. 
Komprcssionsstechhahn mit Schauvorrichtung von F. Feller in Gelsen- 
kirchen. — D. R.-P. Nr. F 4351 VI 64. 
6. Der Stocher (das bis auf den Boden des Bierfasses reichende und 
das Bier in die Leitung führende Rohr) muß von stark verzinntem Messing 
sein. Derselbe ist bei jeder Reinigung des Apparates herauszunehmen und 
auszuwaschen. 
7. An dem Windkessel muß behufs Reinigung desselben eine Oeffnung 
angebracht sein, damit bei Schadhaftwerden des Ventils das etwa in den 
Windkessel eingedrungene Bier aus demselben entfernt werden kann. 
8. Schließlich muß die Aufstellung eines Indikators behufs Luft- 
regulierung in der Nähe der Bierkrahnen erfolgen. Der Luftdruck ist auf 
höchstens eine Atmosphäre zu beschränken. « 
4. In Ermangelung von Bierpressionen sind die bisher üblichen 
Bierkrahnen, Bierspritzen und ähnliche Apparate zwar gestattet, jedoch nur 
insoweit sie den durch § 5 festgesetzten regelmäßigen Reinigungen unterworfen 
werden können. » 
25.— Da nur durch die größte Reinhaltung der ganzen Bierpression 
der des Bieres als Nahrungs= und Genußmittel erhalten und der 
Gefahr gesundheitlichnachteiligen Einflusses der Pression vorgebeugt werden 
tann, so muß:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.