Full text: Hayn'sche Sammlung der Polizei-Verordnungen und polizeilichen Vorschriften der Regierungsbezirke der östlichen Provinzen des Regierungsbezirks Oppeln (II Teile I-III)

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aufgestellt worden sind, welche Berordnungen von den dazu zuständigen 
Behörden, dem Chef der Oderstrombauverwaltung, Oberpräsidenten in 
Breslau und dem Regierungspräsidenten in Stettin demnächst veröffentlicht 
werden und vom 1. Juli d. Is. ab in Kraft treten sollen, verordne ich auf 
Grund des § 136 des Gesetzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 
30. Juli 1888 (Ges.-S. S. 195) was folgt: 
1. die Polizeiverordnung über die Flößerei auf der Oder vom 
10. Juni 1882, 
2. die Polizeiverordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 
11. August 1885, 
3. die Polizeiverordnung, betr. die Abänderung des §& 6 der Polizei- 
verordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 11. August 1885, vom 
17. Mai 1886, 
4. die Polizeiverordnung, betr. Abänderung der §5 6, 11 und 20 der 
Polizeiverordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom A## ., vom 
11. März 1887 und 
5. die Polizeiverordnung, betr. die Abänderung des § 2 der Polizei- 
verordnung über die Schiffahrt auf der Oder vom 11. August 1885, vom 
14. November 1887, 
werden vom 1. Juli d. Is. ab aufgehoben. 
Berlin, den 27. April 1906. 
Der Minister für Handel und Gewerbe. 
II b. 3733. 
2. Polizeiverordnung über die Schiffahrt und Flößerei auf der Oder 
von der Ssterreichischen Grenze bei Oderberg bis Nipperwiese, vom 15. Mai 1906. 
(Sonderbeilage zu Stück 20 des Amtsbl.) 
altsverzeichnis. 
Einleitung. Anh riein 
I. Abschnitt. Allgemeine Pflichten und Rechte der Schiffs= und Floßbesapung usw. 
1. Berpflichtungen gegenüber der übrigen Schiffahrt. 
2. Pflichten und Rechte untereinander. 
8. Verpflichtungen gegenüber den Strom= und Schiffahrtspolizeibeamten. 
II. Abschnitt. Beschaffenheit, Beladung und Besatzung der Schiffsfahrzeuge und Flöße. 
§ 4. Beschaffenheit der Schiffsfahrzeuge. 
§ b. Ausrüstung der Schiffsfahrzeuge. 
I Bezeichnung der Schiffe. 
Beladung der Schiffe im allgemeinen. 
Beladung der Schiffe mit Spiritus, Petrolenm und Sprengstoffen. 
Besondere Einrichtung der Petroleumkastenschiffe. 
Beschaffenheit, Ausrüstung und Bezeichnung der Flöße. 
Beleuchtung der Schiffsfahrzeuge und Flöße während der Fahrt. 
Beleuchtung stilliegender ffsfahrzeuge und Flöße. 
Besatzung der Schiffe. 
. Besatzung der Flöße. 
III. Abschnitt. Fahrt auf freier Strecke und bei regelmäßigem Fahrwasser- 
15. Zusammensetzung der Schleppzüge. 
16. eihaltung des Fahrweges. 4 
17. Abstand von fahrenden Dampfschiffen bei Querfahrten über den Strom. 
18. Abstand der hintereinander fahrenden Schiffsfahrzeuge und Flöße. 
§ 19. Verhalten von Ruder= und Segelbooten usw. im besonderen. 
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