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mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit verhältnismäßiger Haft bestraft,
sofern nicht nach den bestehenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften höhere
oder andere Strafen verwirkt sind.
IX. Abschnitt.
Gültigkeit dieser und früherer Perordnungen.
§ 53 (5 45). Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.
Die Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Juli 1906 in Kraft.
§54 E 46). Aufhebung früherer Verordnungen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Polizeiverordnung werden aufgehoben:
1. Die Polizeiverordnung vom 15. Januar 1881 zum Schutze der bei
Krossen, Frankfurt und Küstrin verlegten Telegraphenkabel.
2. Die Strompolizeiverordnung vom 1. Januar 1883 zur Regelung des
Schiffsverkehrs durch die Lessingbrücke in Breslau.
Die Strompolizeiverordnung vom 1. Januar 1883 zur Regelung des
Schiffsperkhrs durch die Brücke der Rechte-Oder-Ufer--Eisen bahn unter-
b Breslau.
. Die Polizeiverordnung vom 8. April 1884 zum Schutze der Brücke
über die Oder bei Krossen.
. Die Strompolizeiverordnung vom 6. Februar 18865 betr. den Dücker
unterhalb der Wilhelmsbrücke in Breslau.
. Die Polizeiverordnung vom 22. April 1886, betr. das Berbot des
Mitführens von Fischereigerätschaften auf Schiffen.
Die Strompolizeiverordnung vom 1. Oktober 1886 zur Regelung des
Schiffsverkehrs durch die Oppelner Oderbrücken.
Die Strompolizeiverordnung vom 13. Juli 1887 zur Regelung des
Schiffsverkehrs durch die Krappitzer Brücke.
Die Strompolizeiverordnung vom 30. November 1889 über das
Ankern bei Brieg.
10. Die Strompolizeiverordnung vom 30. August 1892 über den Verkehr
in der Winske.
11. Die Strompoligeiverordnung vom 4. Dezember 1893, betr. das Ver-
halten am Telegraphenkabel bei Tschicherzig.
12. Der § 4 der Strompolizeiverordnung vom 15. Februar 1894 über
die Bezeichnung der Schie.
13. Die Strompolizeiverordnung vom 9. Juni 1894 über das Verhalten
am Koseler Wehr.
14. Die Volizeiverordnung vom 6. September 1894 über das Berhallen
der Schiffer und Flößer vor der Oderschleuse bei Ohlau.
15. Die Polizeiverordnung vom 6. September 1894 über das Durch-
schleusen an den Oderßcteusen in Brieg, Ohlau und in Breslau.
16. Die Polizeiverordnung vom 10. Mai 1895 über die Beförderung von
Petroleum in Kastenschiffen auf der Oder.
17. Die Polizeiverordnung vom 16. Mai 1898, betr. das Betreten usw.
der Schiffe und Flöße durch die Strompolizeibeamten.
18. Die Polizeiverordnung vom 20. Juni 1901, betr. die Länge der
Schlepzüte auf der Oderstromstrecke von Kosel Ob.-Schles. bis Fürsten-
erg a. O.
19. Die Strom= und Schiffahrtspolizeiverordnung vom 28. August 1901,
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