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Überhanpt und enfalls ob sie bebingungslos oder unter welchen,
näher vorzuschreibenden Bedingungen, erfolgen darf. Bei der Handhabung
der Bestimmung wird es zunächst auf den Charakter und die besonderen
Eigentümlichkeiten des Gewässers, an dem die Lagerung stattfinden soll, an-
kommen. Während bei den eigentlichen Hochwasserflüssen (Gebirgsflüssen und
bächen), bei denen sich die Schäden durch abschwimmende Hölzer bei Hoch-
wasser besonders Akar gemacht haben, eine strenge Anwendung der Be-
stimmungen am Platze sein wird, werden bei den weniger gefährlichen
Niederungsflüssen im allgemeinen die Anforderungen herabgemindert oder
die Saehmigun en ganz bedingungslos gegeben werden können, um den
S mit Holz nicht unnötig durch 8 und kostspielige Auflagen zu
weren.
Als Anhalt für die Frage, welche Befestigungsarten gegebenenfalls vor-
zuschreiben sein werden, diene folgendes:
Die Holzlagerplätze im Ueberschwemmungsbereich liegen bezüglich ihrer
5he zum Hochwasser verschieden, ferner liegen sie verschieden je nachdem
e sich im Bereich des eigentlichen Hochwasserstromes oder des sich mehr ruhig
erhaltenden Stauwassers befinden.
Hochwasserfreie Lagerung.
1. In erster Linie ist auf eine hochwasserfreie Lagerung der Hölzer zu
halten, wenn solche irgend durchführbar ist. Da Anschüttungen zu diesem
z nur in seltenen Fällen zulässig find, so ist die Lagerung auf erhöhten
nterlagen zu bewirken, welche von Pfeilern oder fest eingerammten oder
eingegrabenen Pfählen getragen werden. Bei Stellung der Pfeiler oder
Pfaͤhle ist darauf zu achten, daß diese selbst kein Vorstathinderins bilden.
Stapelung in hohen Haufen.
2. Ist wegen zu tiefer Lage des Lagerplatzes oder ans anderen Gründen
die hochwasserfreie Lagerung nicht ausführbar, so ist auf eine Stapelung in
möglichst hohen regelmäßigen Haufen zu halten, wie dies schon jetzt auf
den Stapelplätzen einzelner Holzschleifen geschieht. Die Hölzer verlieren
dann durch die Auflast des Haufens selbst die Fähigkeit bei Hochwasser auf-
zuschwimmen und abzutreiben. Die Haufen müssen dem Strome ihre
Schmalseite zukehren und müssen auch in sich standsicher gestapelt sein, um
dem Drucke des Hochwassers widerstehen zu können. Erforderlichenfalls ist
die Standsicherheit durch einzurammende Pfähle zu steigern. Die Höhe der
Oberfläche der Haufen über dem Hochwasserspiegel muß mindestens ¼ der
H der Haufen selbst betragen. Liegt der Hochwasserspiegel höher, so tritt
efahr des Aufschwimmens ein. Für diesen Fall sind Hiet, Ketten bereit
u halten, welche über die Haufen geschlungen und an den vorerwähnten
1 en befestigt werden, sobald Hochwassergefahr droht. Ist das Ein-
rammen von Pfählen neben dem Haufen nicht tunlich oder ausführbar, so
müssen Ketten um den ganzen aufen geschlungen werden, eine Kette ist
alsdann zur Festlegung *J btreiben mit einem festen Gegenstande in
Berbindung zu bringen, z. B. einem Baum, Fundamentspfeiler, nesten Zaun-
fosten, eingerammten Pfahl, eisernen Erdanker usw. Es ist zu gordern.,
die nötigen Keiten, welche sämtlich mit Haken und Oese (Schälel) ver-
sehen sein müssen, stets auf dem Platze bereit gehalten werden, um bei dro-
hender Gefahr in Ürester Frist zur Anwendung zu kommen. Damit das
Umschlingen der Kette keine Schwierigkeiten bietet, find die Haufen in solchem