Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  der  Geschichte  der  Deuschen  von  Pflster.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  14.
d.  M.  dem  Buchhändler  Friedrich  Perthes  in  Hamburg  ein  Privilegium  gegen  den
Rachdruck  der  bei  ihm  erscheinenden  Geschichte  der  Deutschen  in  drei  Bänden  von
Pfister  auf  die  Dauer  von  zehen  Jahren  gnädigst  ertheilt;  welches  unter  Hinweisung
auf  die  K.  Verordnung  vom  25.  Februar  1315,  Privilegien  gegen  den  Bücher-Nachdruck
  betreffend,  zur  Nachachrung  hiemit  bekannt  gemachr  wird.

Srtuttgart  den  17.  Mai  1828.
Frr  den  Minisier:

Walther.

b)  Privilegium  gegen  den  Nachdruck  einer  verbesserten  Gesamt-Ausgabe  der  Schriften  des  Obersten
v.  Witzkeben.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  14.
d.  M.  dem  Obersten  v.  Wihleben  in  Dresden  ein  Privilegium  gegen  den  Rachdruck
einer  verbesserten  Gesamt-Ausgabe  seiner  unter  dem  Namen:  von  Trommliz,  erschienenen
  Schriften  auf  die  Dauer  von  sechö  Jahren  in  Gnaden  ertheilt,  welches
unter  Hinweisung  auf  die  K.  Verordnung  vom  235.  Februar  1815,  Privilegien  gegen
den  Bücher-Nachdruck  betreffend,  zur  Nachachtung  hiemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  :7.  Mai  1328.
Für  den  Minister:

Walther.

Wc)  Privilcgium  gegen  den  Nachdruck  der  dritten  Ausgabe  des  deutsch-lateinischen  Wricons  von  Kraft.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  14.
d.  M.  dem  Buchhändler  Ernst  Klein  in  Leipzig  ein  Privilegium  gegen  den  Nachdruck
der  bei  ihm  erscheinenden  dritten  verbesserten  Ausgabe  des  deutsch-lateinischen  Lexricons