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Bismarck: „Ich werde auf den Bischofsparagraphen un—
gern verzichten, will es aber doch tun, um das Friedensgesetz
zustande zu bringen.“
Rauchhaupt: „Dann wäre es gut, wenn bei der dritten
Lesung regierungsseitig eine Erklärung abgegeben würde.
Andernfalls kann ich für die Haltung meiner Fraktion nicht
einstehen.“
Bismarck: „Ich stelle Ihnen anheim, die bezügliche Ab—
machung lieber von Fraktion zu Fraktion zu treffen.““)
Berlin, 7. August 1880.
Unterredung mit dem Staatsminister Hofmann,
betreffend die Revision des Arbeiterinvaliden-
kassen= und des Haftoflichtgesetzes.
Hofmann: „Veranlaßt durch den in der vorigen Reichs-
tagssession gestellten Antrag des Abgeordneten Stumm habe
ich den Eurer Durchlaucht vorliegenden Gesetzentwurf, be-
treffend die Versorgung erwerbsunfähig gewordener Arbeirer
und die Aenderung des Haftpflichtgesetzes ausgearbeitet. Ter
Entwurf sieht eine Ausdehnung der Haftpflicht auf andere
als die in den §8§ 1 und 2 des bisherigen Haftoflichtgesetzes
berechnete Betriebe vor, und eine dem Zwecke des Gesetzes
mehr entsprechende Regelung der Beweislast. Hand in Hand
damit soll eine Ausbildung der Unfallversicherung gehen,
welche ohne Ueberlastung der Unternehmer den Arbei-
tern statt der unter Umständen unverhältnismäßig hohen
aber unsicheren, eine zwar mäßige, aber in jedem Falle sichere
Entschädigung für Unfallschäden in Aussicht stellt. Auch dem
Bedürfnisse nach einer Invalidenversicherung ist in beschränkter
*) Das Gesetz wurde schließlich mit diesem Kompromiß
mit einer Mehrheit von vier Stimmen angenommen.