Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

16 Abraum — Absicht. 
Abraum (Bergrecht) heißt das über 
dem Lager des Minerals befindliche taube 
Gebirge. 
Abrechnungsstelle ist eine Einrich- 
tung zum Zwecke der Ausgleichung ge- 
genseitiger Zahlung ohne Bewegung ba- 
ren Geldes lediglich im Wege buchmäßi- _ 
ger Veränderung. Anstatt daß A dem B 
10000 M zahlt, kann er diese 10 000 M di- 
rekt dem C (einem Gläubiger des B) zah- 
len usw. Dadurch wird eine Bewegung 
des Barkapitals erspart. Wird ferner die 
dern einem Konto gutgeschrieben, dem 
die Geschäftsparteien angeschlossen sind, 
so erledigt sich der gesamte Geldverkehr 
dieser Beteiligten an einer einzigen Stelle 
und ohne Barmittel. Eine solche A ist die 
Reichsbank (als gemeinschaftliche A) seit 
dem 2. April 1883 für die mit ihr im Giro- 
verkehr stehenden Banken. 
Cohn bei Endemann HHandelsR 8 1065; Koch im 
HWStw 137. 
Abrogation, 
setzen. 
Abrollen s. Spediteur. 
Abrufen der Züge s. Abmeldesignal. 
Abrufskauf ist ein Kauf, dessen Ge- 
genstände zu verschiedenen Zeitpunkten 
auf Verlangen (Abruf) des Käufers zu lei- 
sten sind. 
Abrüstung (Völkerrecht) wird die auf 
Grund gegenseitiger Abmachungen ange- 
strebte Verminderung der militärischen 
Rüstungen genannt. Die darauf gerich- 
teten Bestrebungen der Kommission zur 
Einschränkung der Rüstungen (erste 
Haager Friedenskonferenz 1899) waren 
nicht von Erfolg. P. 
Absatz s. Handel. 
Absatzstockung s. Krisen. 
Abschichtung ist die Trennung des 
Kindesvermögens von demjenigen des 
überlebenden Elternteiles. Zur Vermei- 
dung der A wurde die unio prolium (s.d.) 
eingeführt. 
Abschlagsverteilung (Konkurs) s. 
Teilungsmasse. 
Abschlagszahlung s. Teilzahlung. 
Abschluß des Ermittlungsverfah- 
rens (Militärrecht) s. Ermittelungen. 
Abschluß von Verträgen (s. d.). 
Abschlußagent s. Handlungsagent. 
Abschoß, gabella hereditaria oder ius 
detractus, ist der von einer inländischen 
Erbschaft für den Staat abgezogene Be- 
trag, falls die Erbschaft einem Fremden 
zufiel. Die Deutsche Bundesakte Art 18 
Abschaffung von Ge- 
  
  
hat diese Beschränkung im Verhältnisse 
der deutschen Einzelstaaten zueinander 
beseitigt; durch die moderne Gesetzge- 
bung ist sie — von Fällen der Retorsion 
{s. d.) abgesehen — allgemein aufgehoben 
worden. 
Abschreckungstheorie siehe Strafe 
(Theorie). 
Abschreibung s. Buchführung. 
Abschrift ist die Wiedergabe eines 
Originalschriftstückes durch Niederschrift 
pitals . seines Wortlautes. Während die Ausfer- 
Zahlung nicht in bar vorgenommen, son- 
tigung das Original im Verkehre ersetzt, 
dient die Abschrift nur der Vergegenwär- 
tigung des Gedankeninhaltes. Man unter- 
scheidet einfache A und beglaubigte A. 
Abschrift des Grundbuchblattes s. 
Tabelle. 
Abschrift des Wechsels s. Arretie- 
rungsklausel, Wechselkopie. 
Abschuß s. Jagdrecht. 
Abschußverpflichtung. Eine solche 
besteht in der Provinz Hannover in An- 
sehung des Schwarzwildes (s. d.), da 
$ 25 hannovJagdO vom 11. März 1859 
dessen Ausrottung vorschreibt. Der Jagd- 
berechtigte kann unter Umständen von 
der Verwaltungs- sowie von der Jagdpoli- 
zeibehörde (s. d.) gezwungen werden, 
hannovJagdO 11, 8 103 ZuständGes vom 
1. Aug 1883; s. Stelling Hannov Jagd- 
gesetze (Kommentar) 11, 268 (Hannover, 
Hahn, 1905). Gleiches gilt für Kurhessen, 
$ 28 kurhessJagdges vom 7. Sept 1865; 
prJagdO 81, 86 Nr 3. Für die alten Pro- 
vinzen vgl $ 64 prJagdO vom 15. Juli 
1907. Stelling. 
Absentismus ist eine mit dem Latifun- 
dienbesitze nicht selten verbundene Er- 
scheinung: Der Großgrundbesitzer über- 
läßt sein Gut der Verwaltung fremder Per- 
sonen und begnügt sich mit seltenen, oft 
nur repräsentativen Besuchen. Der A ent- 
fremdet den Gutsherrn der Landbevölke- 
rung und kann mangelhafte Bewirtschaf- 
tung und Vermögensverfall zur Folge 
haben. 
Absicht (strafrechtlich). Das S erfor- 
dert in vielen Fällen zur Vollendung des 
gesetzlichen Tatbestandes das Vorhan- 
densein der Absicht des Täters, entweder 
durch den Ausdruck „Absicht‘‘, „absicht- 
lich‘ oder durch die Worte „um zu‘, „zu 
dem Zwecke‘ u.ä. Eine einheitliche Ver- 
wendung des Begriffes A läßt sich nicht 
beobachten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.