Full text: Rechtslexikon. 1. Band: A-K (1)

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schiedenheit in der rechtlichen Auffassung 
der Eigentümerhk ist nicht ohne prakti- 
sche Konsequenzen. Sie zeigen sich vor 
allem in der vielumstrittenen Frage der 
Pfändung der Eigentümerhk, vgl nament- 
lich Oberneck in Gruchots Beitr 50 
551. 
Literatur über die Eigentümerhypothek namentlich 
Bruck, 08, Horn, 06. 
Auch auf den von dem Eigentümer ver- 
schiedenen persönlichen Schuldner kann 
die Hk übergehen. Dies dann, wenn er 
den Gläubiger befriedigt und von dem 
Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger 
desselben Ersatz verlangen kann. Es geht 
dann in Höhe des Ersatzanspruchs und 
zu dessen Sicherung (bestr) die Hk auf 
ihn über. 
VIll. Die Hk erlischt durch Befriedi- 
gung des Gläubigers aus dem Grundstück 
oder denjenigen Gegenständen, auf wel- 
che sich die Hk erstreckt, aber auch durch 
Ausfall in der Zwangsversteigerung. Fer- 
ner durch Aufhebung der Hk durch 
Rechtsgeschäft; für sie gelten die allge- 
meinen Vorschriften über die Aufhebung 
von Grundstücksrechten, 875, 876, 878, 
sie bedarf außerdem der Zustimmung des 
Grundstückseigentümers. Eine Aus- 
nahme gilt für den Verzicht auf die Hy- 
pothek für Rückstände von Nebenleistun- 
gen und für Kosten, die dem Gläubiger 
zu erstatten sind; hier genügt die form- 
lose Erklärung des Gläubigers gegenüber 
dem Eigentümer, 1178 Abs 2. Die Hypo- 
thek erlischt auch durch sog Buchversit- 
zung, 901, den Eintritt einer auflösenden 
Bedingung oder eines Endtermins, den 
Untergang des belasteten Gegenstandes, 
nach Landesrecht durch Enteignung, Ge- 
meinheitsteilung, Zusammenlegung von 
Grundstücken. 
Stichworte: Grundschuld, Sicherungshypothek, Ge- 
samthypothek. 
Die Kommentare z. Sachenrecht von Planck, Turnau- 
Foerster, Fuchs, Kretzschmar, Kober, Bier- 
mann; ferner Oberneck Reichsgrundbuchrecht, die 
Lehrbücher des bürgerlichen Rechts, auch die Kommientare 
zur Gr von Fuchs-Arnheim. Güthe, Predari. 
Die wichtigsten Entscheidungen der Praxis enthalten die 
Entscheidungen in Angelegenheiten der £freiwillifen Ge- 
richtsbarkeit und des Grundbuchrechts, zusanımengestellt 
im Reichsjustizamt. Biermann. 
Hypothekenbanken (Reichsges vom 
13. Juli 1899) sind Aktiengesellschaften 
oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, 
welche das Pfandbriefsgeschäft betreiben ; 
s. den Art Pfandbriefanstalten. 
Hypothekenübernahme s. Schuld- 
übernahme. 
Hysterie ist eine funktionelle Hirn- 
krankheit, eine sog Neurose, die als eine 
  
Hypothek — Hysterie. 
Psychose aufzufassen ist, bei welcher Ge- 
fühle, Stimmungen und Triebe sich ab- 
norm und gestört zeigen. Liebermei- 
ster erklärt die H(y)s(terie) für eine 
„funktionelle Krankheit des Gehirns und 
zwar der grauen Gehirnrinde“. Die das 
Ich betreffenden Vorstellungen sind bei 
der Hs von lebhafterem Gefühlston be- 
gleitet, als dies in der Norm der Pall ist, 
so daß sie auf die Motilität und Sensibilität 
erregend oder hemmend wirken. Schon 
die von unserem Körper unausgesetzt her- 
rührenden Reize beschäftigen das hyste- 
rische Individuum völlig, während sie von 
einem gesunden Menschen nur bei ab- 
sichtlich auf sich gerichteter Aufmerksam- 
keit und auch dann nur mit Anstrengung 
beobachtet werden können. Eine be- 
kannte organische Grundlage mangelt der 
Hs. Psychische Schädlichkeiten, wie die 
des Kummers, der Kränkung, Aufregung 
u. a., Erziehung und Heredität begünsti- 
gen die Entstehung der Hs. Als körper- 
liche Ursachen kommen vornehmlich in 
Betracht: Blutleere, Fettsucht, Kachexie, 
die mit dem Eintritt der Pubertät einher- 
gehenden Nervenerregungen, sowie im 
allgemeinen körperliche Leiden, die durch 
ihre Dauer und Intensität auf die Psyche 
wirken, wie dies z. B. krankhafte Zustände 
des weiblichen Genitalsystems vermögen. 
Die Hs ist daher auch fast ausschließlich 
eine Krankheit des weiblichen Geschlech- 
tes; indessen fehlt sie auch nicht bei Män- 
nern. Ein hervorstechendes Symptom die- 
ser Psychoneurose ist die allgemeine ge- 
steigerte Empfindlichkeit, die in der 
Schärfe des Geruches und Geschmackes 
vornehmlich sich bekundet. Bekanntlich 
lieben Hysterische auch häufig gerade Ge- 
rüche, die von Gesunden nur mit Unbe- 
hagen wahrgenommen werden, z. B. Jodo- 
form, Baldrian, verbrannte Federn usw. 
Lähmungen, mehr oder weniger vollstän- 
dig, Krämpfe von verschiedenster Ausdeh- 
nung und Intensität, die sog wächserne 
Biegsamkeit der Glieder, bei der diese in- 
folge einer mäßigen tonischen Kontrak- 
tion der Muskeln leicht in jede beliebige 
Stellung gebracht werden und darin ver- 
bleiben können (Katalepsie), die sog 
„grande Hysterie“, der „arc de cercle‘‘, 
ein Krampf, bei dem nur Kopf und Fuß- 
spitzen die Unterlage berühren, sensible 
Störungen im Gesicht, Gehör, Getast, Ge- 
ruch und Geschmack, bald als Über-, bald 
als Unempfindlichkeit imponierend, Par-
	        
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