Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  22.  September  185.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4544.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  unterm  13.  Obtober  1850.  erfolgte  Allerhöchste
  Bestätigung  der  Statuten  einer  Aktiengesellschaft  unter  dem  Namen:
  „Bergbau-Aktiengesellschaft  Glückauf“  mit  dem  Domizil  zu  Mülheim
  a.  d.  Ruhr.  Vom  24.  Oktober  1856.

D.  Königs  Majesiat  haben  die  Errichtung  einer  Aktiengesellschaft  unter
dem  Namen:  „Bergbau-Aktiengesellschaft  Gluckauf“  mit  dem  Domizil  zu  Muͤlheim
  a.  d.  Ruhr  zu  genehmigen  und  die  unterm  1.  August  d.  J.  notariell
vollzogenen  Gesellschaftsstatuten  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  13.  d.  M.,
welcher  nebst  dem  Statute  durch  das  Amtsblatt  der  Regierung  zu  Düsseldorf
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden  wird,  zu  besiätigen  geruht.

Dies  wird  nach  Vorschrift  des  §.  J.  des  Gesetzes  über  die  Aktiengesellschaften
  vom  9.  November  1843.  hierdurch  bekannt  gemacht.

Berlin,  den  24.  Oktober  1856.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.
v.  d.  Heydt.

 

(Nr.  4545.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  unterm  13.  Oktober  1850.  erfolgte  Allerhöchste
Bestaätigung  der  Statuten  einer  Aktiengesellschaft  unter  dem  Namen:
„Broicher  Bergwerks-Aktienverei  “  mit  dem  Domizil  zu  Mülheim  a.  d.
Ruhr.  Vom  24.  Oktober  1856.

D.  Königs  Majestät  haben  die  Errichtung  einer  Aktiengesellschaft  unter
dem  Namen:  „Broicher  Bergwerks-Aktienverein“  mit  dem  Domzzil  zu  n
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