Gesctz und Verudungshutt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 57.
München, den 22. November 1905.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Cutschließung vom 20. November 1905, die Verlängerung des Landtages betreffend.
— Bekanntmachung vom 13. November 1905, die Verlegung von Forstamtssitzen betreffend.
Nr. 23926.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Im Mamen Seiner Maajestät des Königs.
Tuitpold.
von Gottes Gunaden Königlicher Prim von Hayern,
Begeut.
Unseren Grusß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Absatz 3 der
Verfassungs-Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten
Landtags bis zum 31. Januar des nächsten Jahres zu verlängern.
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