Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

 

Gesctz  und  Verudungshutt

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  57.

München,  den  22.  November  1905.

 

 

 

 

Inhalt:

Königlich  Allerhöchste  Cutschließung  vom  20.  November  1905,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.
—  Bekanntmachung  vom  13.  November  1905,  die  Verlegung  von  Forstamtssitzen  betreffend.

 

 

 

 

 

 

Nr.  23926.
Königlich  Allerhöchste  Entschließung,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.

Im  Mamen  Seiner  Maajestät  des  Königs.
Tuitpold.

von  Gottes  Gunaden  Königlicher  Prim  von  Hayern,
Begeut.

Unseren  Grusß  zuvor,  Liebe  und  Getreue!

Wir  finden  Uns  bewogen,  die  nach  Vorschrift  des  Titel  VII  §  22  Absatz  3  der
Verfassungs-Urkunde  zu  Ende  gehende  Dauer  der  Sitzungen  des  gegenwärtig  versammelten

Landtags  bis  zum  31.  Januar  des  nächsten  Jahres  zu  verlängern.
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