1805
April 7?
April 13
April 7
352 Urkunden No. 817—819.
stärkung des Hospital-Fonds für abgelebte Pfarrer, einer nützlichen, für da;
Bedürfniss der bischöflichen Diöces aber nicht genungsam dotirten Stiftung,
verwendet werden können.« ...
Rand-Verfügung, geschrieben von Beyme:
»Approbirt.«
Hiernach Cabinets-Ordre an Voss, Potsdam 1805 April 13.
BR. 89. Minüten des Cabinets; Abschrift in R. 89. 32. D.
818. Eingabe des Fürsten Joseph zu Hohenlohe, Bischofs von Bresiaı
(an das Cabinets-Ministerium). Berlin 1805 April 7.
R. 46. B. 165. a. Ausfertigung, ger. Joseph Fürst-Bischof von Breslau.
Die Zuxiehung des General-Viikariat-Amtes bei Einräumung katholischer Kirchen
an protestantische Gemeinden.!)
Dankt für die Cabinets-Ordre vom 23. März 18052): ... »Für diese
Allergnädigste Resolution, die mir neues Leben einflösst, statte ich den
Allerunterthänigsten Dank ab. Indessen, da schon so viele Commisgionen
in dieser Angelegenheit ohne Zuziehung eines Commissarii von meiner Beil
sind abgehalten worden, ausser dass die Pfarrer die Verzeichnüsse des
Kirchenvermögens und ihrer Einkünfte den Königlichen Commissaris vorlegen
mussten, und die diessfälligen Untersuchungs-Acten E. K.M. zur Aller
höchsten Decision bereits werden vorgelegt worden seyn: so bitte ich ..-verfügen
zu lassen, damit, ehe eine solche Kirche mit ihren Realitäten den
Protestanten zur freien Disposition eingeräumt wird, mir davon Nachricht
gegeben wiirde, um nach der mir... ertheilten Erlaubniiss mich an E.B.
M. ... wenden zu können.
Meine Amtspflioht und meine ungeheuchelte Treue an E. K.U ver
bindet mich ... anzuzeigen, dass diese Kirchen, welche von den Prote
stanten in Anspruch genommen werden und von welchen es heisst, das
sie vormals katholisch gewesen, ursprünglich katholisch und seit 1654 bis auf
heute noch in katholischen Händen sind; und dass nach einer mir gemachien
Anzeige noch mehrere protestantische Gemeinden in den Wirthahäusern
zusammenkommen und berathschlagen, auf was für Art und Weise sie die
katholischen Kirchen mit ihren Realitäten erhalten und dieses Eigenthum
der Katholicken an sich ziehen könnten.
Auf EK.M.... Befehl vom 14. Februar d. J.®) und nach meer
beständige Fürsorge und Denkungsart habe ich bereits mein General-Vicarist
Amt angewiesen, den Pfarrern in den Gebürgsgegenden nachdrücklichst
einzuschärfen, damit sie ihre Gemeinden zur Duldsamkeit gegen ihre proi*
1) Cfr. No. 822. 2) No. 809.
3) No. 794.