Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1908. (99)

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(Niederaula— Alsfeld mit Abzweigung nach Schlitz), Ib 9 Gorbach- 
Brilon) und Ib 12 (Heimbach-Baumholder), soweit sie im preußischen 
Staatsgebiete belegen sind —; 
2. für die im & 1 unter II und IV 1 a. a. O. innerhalb diesseitigen 
Staatsgebiets vorgesehenen Bauausführungen an bestehenden Bahnen, 
für die das Enteignungsrecht nicht bereits nach den geltenden gesetzlichen 
Bestimmungen oder früheren landesherrlichen Erlassen Platz greift; 
3. für die im § 1 unter IV 2 a. a. O. vorgesehene Umgehungsbahn. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Travemünde an Bord M. Y. „Hohenzollern“) den 6. Juli 1908. 
Wilhelm. 
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Holle. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
  
  
(Nr. 10915.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Hachenburg, Hadamar und Rennerod. 
Vom 4. August 1908. 
Auf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grund- 
bücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember 1899 
(Gesetzsamml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung 
von Rechten bebufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschluß- 
frist von sechs Monaten 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Hachenburg gehörige Gemeinde 
Mittelhattert, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Hadamar gehörige Gemeinde Lahr, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rennerod gehörigen Gemeinden 
Bretthausen und Stein-Neukirch 
am 1. September 1908 beginnen soll. 
Berlin, den 4. August 1908. 
Der Justizminister. 
Beseler. 
  
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