— 177 —
(Xr. 10917.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 12. Juni 1908 zu dem zwischen
der Königlich Preußischen Regierung und dem Senate der freien und Hanse-
stadt Hamburg abgeschlossenen Vertrage, betreffend das Verhältnis der
preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum hamburgischen Staate, vom
11./15.Juni 1907 und dem zugehörigen Schlußprotokolle. Vom 17. August 1908.
Ministerialerklärung.
Der von dem Präsidenten des Königlichen Landeskonsistoriums in Hannover,
Wirklichen Oberkonsistorialrat D. Dr. Chalybaeus und dem Oberkonsistorialrate
Dr. Meister als Königlich Preußischen Kommissaren in Hannover am 11. Juni 1907
und von dem Senator Dr. Predöhl und dem Senatssekretär Dr. Hagedorn als
Hamburgischen Kommissaren in Hamburg am 15. Juni 1907 nebst dem zuge-
hörigen Schlußprotokoll unterzeichnete Vertrag, betreffend das Verhältnis der
preußischen Kirchengemeinde Altenwalde zum hamburgischen Staate, wird hiermit
für Preußen nach erteilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert und es wird
dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei-
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 12. Juni 1908.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) Fürst von Bülow.
—
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Senats der freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 1908 ausgewechselt
worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 17. August 1908.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Frantzius.