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Mit diesem Zeitpunkte hören alle Rechte und Pflichten der Ausscheidenden
gegenüber der Kirchengemeinde Hohenkirchen sowie gegenüber den kirchlichen Be—
amten und kirchlichen Instituten dieser Gemeinde auf.
Artikel 2.
Auf die Amtsdauer des gegenwärtigen Pfarrers Alfred Biegler werden
an die Pfarrkasse in Hohenkirchen noch ferner jährlich geleistet:
a) von der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatskasse 18 Mark 41 Pf.,
und zwar
5e Mark 71 Pf. (bisher vom Rentamte Ronneburg) als Er.-
gänzungsrente und
8 = 70 = (bisher vom Rentamte Schmöll) als Stol-
gebührenentschädigung, zusammen
18 Mark 41 Pf.) in Worten: Achtzehn Mark 41 Pfennig, wie
oben;
b) von der Ortsgemeinde Sachsenroda als Durchschnittsbetrag
der Stolgebühren für Begräbnisse 9 Mark 33 * ,
desOfekeldes....................... 4 13
des Beichspeldes und Konfirmandengeldes 6G 90
zusammen 20 Mark 36 Pfr.,
in Worten: Zwanzig Mark 36 Mennig.
Artikel 3.
Auf die Amtsdauer des gegenwärtig als Küster zu Hohenkirchen im Amte
befindlichen Lehrers Karl Bischoff werden ihm jährlich noch ferner geleistet:
a) von der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatskasse 14 Mark 68 Pf.)
und zwar
9 Mark 98 Pf. (bisher vom Rentamte Ronneburg) als Er-
gänzungsrente,
4 = 70 = (bisher vom Rentamte Schmölln) als Stol-
gebührenentschädigung, zusammen
14 Mark 68 Pf.) in Worten: Vierzehn Mark 68 Pfennig, wie
oben;
b) von ber Ortsgemeinde Sachsenroda als Durchschnittsbetrag des Anteils
an der Küsterbesoldung .. . . . . . ....... ... 1 Mark 34 Pf.,
am Holz= und Festgellte 3 "D
an den abgelösten Stolgebühbten 3 74 "
an der Cymbalablösnuung —. 23
Durchschnitt der Beerdigungsgebühren 8. 20
Durchschnitt der Eierabgabe 1 20
zusammen . . . . 17 Mark 71 Pf.)
in Worten: Siebzehn Mark 71 Pfennig.