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(Nr. 10926). Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 4. September 1908 zu dem
Staatsvertrage zwischen der Koniglich Preußischen und der Herzoglich
Sachsen-Altenburgischen Regierung wegen Aufhebung der parochialen Ver-
bindung der sachsen-altenburgischen Gemeinde Sachsenroda mit der zum
Königreiche Preußen gehörigen Kirchengemeinde Hohenkirchen vom
22. Mai 1908. Vom 22. Oktober 1908.
Ministerialerklärung.
D. in Zeitz am 22. Mai 1908 von dem Koöniglichen Konsistorialrate
Dr. Wilhelm Caspar aus Magdeburg als Königlich Preußischem Kommissar
und dem Herzoglichen Regierungsrate Dr. Ernst Kluge aus Altenburg als Her-
zoglich Sachsen-Altenburgischem Kommissar unterzeichnete Staatsvertrag wegen
Aufhebung der parochialen Verbindung der sachsen-altenburgischen Gemeinde
Sachsenroda mit der zum Königreiche Preußen gehörigen Kirchengemeinde Hohen-
kirchen wird hiermit für Preußen nach erteilter landesherrlicher Genehmigung
ratifiziert und es wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei-
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 4. September 1908.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) Fürst von Bülow.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklä-
rung des Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1908
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 22. Oktober 1908.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
von Frantius.