Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Genehmigung  10000  Speciesthaler  als  Erinnerungsmünzen  ausgeprägt.


Mit  der  Publication  der  in  wesentlichem  Zusammenhange  mit
der  neuen  Verfassung  stehenden  und  dieselbe  in  vielen  ihrer  heilsamsten
  und  gemeinnützigsten  Bestimmungen  erst  zur  thatsächlichwirksamen
  Erscheinung  bringenden  Gesetze  wurde  unverzüglich
vorgegangen.  Bereits  am  2.1.  Septbr.  1831  wurde  das  neue
Wahlgesetz  publicirt.  Am  2.  Februar  1832  erging  die  neue
Städteordnung,  am  17.  März  1832  das  Gesetz  über  Ablösungen
und  Gemeinheitstheilungen.  Es  war  ein  besonders  glücklicher  Stern,
der  über  Sachsen  waltete,  daß  in  dieser,  die  organisatorische  Wirksamkeit
  so  stark  in  Anspruch  nehmenden  Zeit  für  die  diesfalls  erforderlichen
  Arbeiten  eine  Anzahl  ungewöhnlich  befähigter  Männer
vorhanden  waren,  wie  sie  selten  in  einem  Staatswesen  auch  von
größerem  Umfange  unter  ähnlichen  Verhältnissen  zur  Verfügung
gestanden  haben  mögen.  Die  Namen  Merbach  und  Günther
fanden  als  Protokollführer  über  die  Verfassungsverhandlungen  bereits
  gebührende  Erwähnung;  beide  haben  auch  an  der  Gesetzgebung
der  dreißiger  Jahre  ihren  wesentlichen  Antheil.  Ihnen  reihen
sich  an  die  Geheimen  Regierungsräthe  Dr.  Schaarschmidt  und
Dr.  Meißner?),  unter  dem  jüngeren  Nachwuchs  die  bereits  damals
in  bedeutsamen  staatlichen  Stellungen  sich  befindenden  Dr.  von

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*)  Dr.  Ferdinand  August  Meißner,  geb.  zu  Dresden  im  Jahre
1779,  erhielt  von  seinem  als  Appellationsrath  im  sächsischen  Justizdienst
  angestellten  Vater  eine  sehr  sorgfältige  Erziehung,  promovirte
nach  beendeten  juristischen  Studien  auf  der  Universität  Leipzig  und
widmete  sich  zunächst  der  advocatorischen  Laufbahn,  in  welcher  er  bald
einer  der  tüchtigsten  und  gesuchtesten  Sachwalter  seiner  Vaterstadt
wurde.  Im  Jahre  1817  trat  er  als  Hof=  und  Justizrath  bei  der
Landesregierung  in  den  Staatsdienst,  wurde  1831  Geheimer  Regierungsrath,
  1833  Geheimer  Archivar,  in  welcher  Stellung  er  die  in  ihren
Grundzügen  noch  gegenwärtig  bestehende  Organisation  des  Hauptstaatsarchivs
  durchführte,  1836  Präsident  des  Appellationsgerichts  zu  Dresden,
  als  welcher  er  1855  starb.