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Klasse 10.
a) 1 400 — 1 600 — 1 800 — 2000 — 2200 — 2350 — 2500 (#.
. Moorverwalter bei der Domänenverwaltung.
(Ein vor dem Tage der Verkündung des Gesetzes angestellter Fehnmeister bezieht
ein Gehalt von 2 500..)
Revierförster und Förster bei der Forstverwaltung.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 4 als pensionsfähiges
Diensteinkommen berechnet. Ferner 208 Nevierförsterzulagen von je 450 .K und
1 Hegemeisterzulage von 60 4# sowie 388 270 . nichtpensionsfähige Stellen-
zulagen bis zu 300..)
Förster bei der Universität Greifswald.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150 .4x als pensionsfähiges
Diensteinkommen berechnet. Ferner 1 Hegemeisterzulage von 150.“ und 4 nicht-
pensionsfähige Stellenzulagen von 60 bis 120.4.)
Revierförster und Förster beim Charitkamte Prieborn.
(Außerdem freies Brennholz oder Torf gegen Erstattung der Nebenkosten sowie
Nebeneinnahmen aus der Jagd. Der Wert wird mit 150.4 als pensionsfähiges
Diensteinkommen berechnet. Ferner 1 Revierförsterzulage von 450 .(.)
Revierförster und Förster beim Stift Neuzelle.
(Außerdem freies Brennholz gegen Erstattung der Nebenkosten sowie Nebenein-
nahmen aus der Jagd. Der Wert des freien Brennholzes wird mit 75 .K als
pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet. Ferner eine Revierförsterzulage von
450 4¾ und 850 nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis zu 300 .X.)
Förster bei der Kloster Bergeschen Stiftung in Magdeburg.
(Außerdem freies Brennholz gegen Erstattung der Nebenkosten. Der Wert des
freien Brennholzes wird mit 75 ¾ als pensionsfähiges Diensteinkommen berechnet.)
Förster bei dem Haus Bürenschen Fonds.
Erster Oberwärter bei der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Halle.
(Der Wert der Emolumente wird mit 600 4 auf das Gehalt angerechnet.)
Weinbergsverwalter und Kellerverwalter bei der Domänenverwaltung.
b) 1400 — 1650 —1 900 — 2 100 — 2300 — 2500 (.
Lokomotivführer, Schiffsmaschinisten und Maschinisten bei elektrischen Anlagen
der Eisenbahnverwaltung.
(Außerdem haben die Lokomotivführer und Schiffsmaschinisten Nebenbezüge
— Fahr-, Stunden- und Nachtgelder sowie Prämien für Materialersparnisse —,
von welchen 540.4 bei der Pensionierung angerechnet werden.
Ferner können solche Beamte, die nach abgelegter Prüfung zum Werkmeister
im Werkmeisterdienste beschäftigt werden, nichtpensionsfähige Stellenzulagen bis
zu 180 JX erhalten.)