Gegenstand der Besteuerung
Steuersatz
vom
Hun-
dert Mark Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe
* Laufende Nr.
49.
(2) Anmerkung.
Mehrere zwischen denselben Vertragsbeteiligten
innerhalb eines Jahres geschlossene Pacht= oder
Mietverträge gelten hinsichtlich der Stempelpflich-
tigkeit als ein einheitlicher Pacht= oder Mietver-
trag, wenn anzunehmen ist, daß der Abschluß
der mehreren Verträge zur Vermeidung des
höheren Steuersatzes oder zur Erlangung der
Steuerfreiheit gewählt worden ist.
II. Schriftliche Pacht= oder Mietverträge über außer-
halb Landes gelegene Grundstücke oder ihnen gleich-
geachtete Rechte sowie über Jagdberechtigungen an
solchen Grundstüken
III. C) Schriftliche Pacht= oder Mietverträge anderer
als der unter I und II bezeichneten Äbtt
mindestens aber
(e) Der Stempel berechnet sich nach der Dauer
der bedungenen Vertragszeit; bei Verträgen auf
unbestimmte Zeit ist der Versteuerung eine einjährige
Dauer zu Grunde zu legen. Bei Verträgen, die auf
die Lebenszeit des Verpächters oder Pächters, des Ver-
mieters oder Mieters geschlossen sind, kommt die Vor-
schrift des § 6 Abs. 10 des Gesetzes zur Anwendung.
Pässe (Paßkarten) zu Reisen in der Regel
für Handwerksburschen, Dienstboten, Lohn-
arbeiter und andere Personen ähnlichen Standes
jedochnur..............................
zum Transport von Leichen wegen deren Be-
erdigung außer dem Kirchsprengel, worin der Todes-
fall sich ereignet t
bei nachgewiesener Bedürftigkeit kann der
Stempel bis auuuuWW.
ermäßigt werden.
des Zinses,