Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

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11. Im 927 erhält der Abs. 1 folgende Fassung: 
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1910 in Kraft und findet auf 
alle zu diesem Zeitpunkte noch nicht beendigten Geschäfte, auch hin- 
sichtlich der bereits geleisteten Arbeiten, Anwendung. Sind in einer 
Rechtsangelegenheit, für welche zur Zeit des Inkrafttretens dieses Ge- 
setzes Gebühren noch nicht fällig sind, bare Auslagen, die nach den 
Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zu erheben sind, von den Beteiligten 
erfordert worden, so werden die erforderten Beträge auf den Pauschsatz 
angerechnet. 
Im Abs. 2 werden hinter dem Worte: „Cöln“ die Worte eingefügt: 
und der Landgerichte zu Düsseldorf, Elberfeld, Kleve, Crefeld, München 
Gladbach. 
Artikel II. 
Der Justizminister wird ermächtigt, den Tert der Gebührenordnung für 
Notare, wie er sich aus den Anderungen dieses Gesetzes und des Gesetzes, be- 
treffend die Abänderung des Preußischen Gerichtskostengesetzes, ergibt, unter fort- 
laufender Nummerfolge der Paragraphen mit dem Datum des vorliegenden 
Gesetzes durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Molde, an Bord M. D. „Hohenzollern“ den 25. Juli 1910. 
(#. S.) Wilhelm. 
v. Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. v. Breitenbach. Sydow. 
v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze. 
——-—“: 
(Nr. 11068). Bekanntmachung des Textes des Preußischen Gerichtskostengesetzes und der 
Gebührenordnung für Notare in der vom I. Oktober 1910 an geltenden 
Fassung. Vom 6. August 1910. 
Auf Grund der dem Justizminister durch 
Artikel II des Gesetzes, betreffend die Abänderung des Preußischen 
Gerichtskostengesetzes, vom 25. Juli 1910 und 
Artikel II des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gebührenordnung 
für Notare, vom 25. Juli 1910 
erteilten Ermächtigung werden die Texte 
des Preuschen Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für 
otare 
nachstehend bekannt gemacht. 
Berlin, den 6. August 1910. 
Der Instizminister. 
Beseler. 
  
  
37°
	        
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