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(Nr. 11083.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 22. August 1910 zu dem zwischen
der Königlich Preußischen Regierung und dem Kaiserlichen Statthalter in
Elsaß-Lothringen abgeschlossenen Staatsvertrage vom 28. April 1910 zur
Regelung der Lotterieverhältnisse. Vom 31. Oktober 1910.
Ministerialerklärung.
Der von dem Präsidenten der General-Lotteriedirektion, Geheimen Ober-
finanzrat und vortragenden Rate im Finanzministerium Bonnenberg und dem
Geheimen Legationsrat und vortragenden Rate im Auswärtigen Amte Schmidt-
Dargitz als Königlich Preußischen Kommissaren und dem Ministerialrate Dr. Nobis
als Kommissar des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß Lothringen am 28. April 1910
in Berlin unterzeichnete Staatsvertrag zur Regelung der Lotterieverhältnisse nebst
dem dazu gehörigen Schlußprotokolle wird nach erteilter landesherrlicher Geneh-
migung hiermit ratifiziert und es wird seine Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Beidrückung
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 22. August 1910.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. S.) von Bethmann Hollweg.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen vom 27. Oktober 1910 aus-
getauscht worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 31. Oktober 1910.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
von Kiderlen.
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelue Stücke der Dreußischen Gesetzsammlung und auf die Haupt-Sachrengister (1806 bis 1883 zu 6,25 "
und 1884 bie 1903 zu 2,40 ) sind an die Postanstalten zu richten.