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Preußische Gesetzsammlung
Nr. 42.—
Jnhalt: Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes über die
privaten Versicherungsunternehmungen vom 30. Juni 1901, S. 321. — Verordnung, betreffend
das Inkrafttreten des Gesetzes vom 15. Juni 1905, S. 322.
(Nr. 11093.) Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung zur Ausführung des Reichs-
gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 30. Juni 1901
(Gesetzsamml. S. 141). Vom 12. Dezember 1910.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen zur Ausführung des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungs-
unternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 139), was folgt:
Die Verordnung vom 30. Juni 1901 (Gesetzsamml. S. 141) erhält als
dritten Absatz folgenden Zusatz:
Durch die zuständigen Minister kann bestimmt werden, daß die Aufsicht
über die laufende Verwaltung derjenigen Versicherungsunternehmungen, deren
Geschäftsgebiet über den Umfang eines Land= oder Stadtkreises — in den
Hohenzollernschen Landen eines Oberamtsbezirkes — nicht hinausgeht, sowie
derjenigen, welche als kleinere Vereine im Sinne des 9 53 des Reichsgesetzes
vom 12. Mai 1901 anerkannt sind, an Stelle des Regierungspräsidenten durch
den Landrat, in den Stadtkreisen durch den Bürgermeister und in den Hohen-
zollernschen Landen durch den Oberamtmann zu führen ist, in dessen Bezirke die
Versicherungsunternehmung ihren Sitz hat. In diesem Falle findet gegen Ver-
fügungen dieser Behörden in Fällen des 9 73 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom
12. Mai 1901 zunächst die Beschwerde an den Regierungspräsidenten und gegen
dessen Entscheidung das im Abs. 2 dieser Verordnung vorgesehene Rechtsmittel
statt. Auf den Landespolizeibezirk Berlin findet diese Vorschrift keine Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 12. Dezember 1910.
(#. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lentze.
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11093—11094.) 61
Ausgegeben zu Berlin den 30. Dezember 1910.