Preußische Gesetzsammlung
" Nr. 3. —.
Juhalt: Verordn##, betreffend die Abgrenzung der Amtsgerichtsbezirke Düsseldorf, Düsseldorf- Gerresheim,
Neuß und Ratingen, S. L. — Bekenntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch
die Regierungsamtsblätter veröffentlichten kandesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 10.
(Nr. 11013.) Verordnung, betreffend die Abgrenzung der Amtzgerichtsbezirke Düsseldorf,
Düsseldorf-Gerresheim, Neuß und Ratingen. Vom 7. Februar 1910.
Wir Wilhelm S von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,
verordnen auf Grund des & 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1909, betreffend
die Erweiterung des Stadtkreises Düsseldorf und die Organisation der Amts-
gerichte in Düsseldorf, Gerresheim, Neuß und Ratingen,) (Gesetzsamml. S. 65),
was folgt:
81.
Die im 6 1 des Gesetzes vom 21. Mai 1909, betreffend die Erweiterung
des Stadtkreises Düsseldorf und die Organisation der Amtsgerichte in Düsseldorf,
Gerresheim, Neuß und Ratingen, (Gesetzsamml. S. 65) unter la, Ib, le und II
aufgeführten, mit der Stadtgemeinde Düsseldorf vereinigten Bezirke werden dem
Amtsgericht in Düsseldorf unter Abtrennung von den Amtsgerichtsbezirken Düssel-
dorf-Gerresheim, Neuß und Ratingen vom 1. April 1910 ab zugelegt.
82.
Von dem gleichen Zeitpunkt ab wird die Grenze zwischen den Bezirken der
Amtsgerichte in Düsseldorf und in Düsseldorf-Gerresheim innerhalb der Stadt-
gemeinde Düsseldorf durch die Staatsbahnstrecke Hilden— Eller-Rath bis zur
Grafenberger Allee, durch diese Allee bis zur Stadtwaldstraße, durch die letztere
bis zu dem Wege nach den Schießständen, durch diesen Weg bis zum Prome-
nadenwege hinter Lemmenhaus und von da ab durch den in der Verlängerung
des Weges nach den Schießständen über Wolfsaap nach in der Knittkuhl“
führenden Weg gebildet.
Wo in vorstehendem eine Straße oder ein Weg als Grenze bezeichnet ist,
bildet die Mittellinie der Straße oder des Weges, wenn aber ein besonderer
Fahrdamm vorhanden ist, dessen Mittellinie die Grenze mit der Maßgabe, daß
der Grenzzug an den Stellen, wo Straßen oder Wege zusammenstoßen) auch
Gesetzsammlung 1910. (Mr. 11013.) 4
Ausgegeben zu Berlin den 17. Februar 1910.