Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

– 35 – 
Meußische Gesetzsammlung 
— Nrr. 9. 
Inhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Schaumburg-Lippischen 
Regierung über den Anschluß der im Fürstentume Schaumburg-Lippe wohnhaften Apotheker an die 
Apothekerkammer der Koniglich Preußischen Provinz Hessen-Nassau, S. 33. — Verfügung des 
Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amrs- 
gerichts Hadamar, S. 37. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch 
die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 3s. 
  
  
(Nr. 11030.) Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlich Schaum- 
burg Lippischen Negierung über den Anschluß der im Fürstentume Schaum- 
burg- Lippe wohnhaften Apotheker an die Apothekerkammer der Königlich 
–— Preußischen Provinz Hessen = Nassau. Vom 3. Januar 1910. 
Oegen Anschlusses der im Fürstentume Schaumburg-Lippe wohnhaften Apo- 
tbeker an die Apothekerkammer der Königlich Preußischen Provinz Hessen-Nassau 
ist von den beiderseitigen Staatsregierungen durch die hierzu beauftragten Kom- 
missare und zwar 
Königlich Preußischerseits von dem Geheimen Ober-Regierungsrate 
Freiherrn von Zedlitz und Neukirch 
und 
Fürstlich Schaumburg-Lippischerseits von dem Geheimen Ministerial- 
rate Bömers 
nachstehender Staatsvertrag vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung ab- 
geschlossen worden: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Staatsregierung gewäbrt denjenigen Apothekern, 
welche innerhalb des Fürstentums Schaumburg-Lippe ihren Wohnsitz haben, alle 
diejenigen Rechte, welche den im Königreiche Preußen wohnhaften Apothekern 
nach der Königlichen Verordnung, betreffend die Einrichtung einer Standes- 
vertretung der Apotheker, vom 2. Februar 1901 (Gesetzsamml. S. 49) und allen 
etwa noch ergehenden Rechtsvorschriften, welche diese Verordnung abändern oder 
ergänzen, zustehen. 
Artikel II. 
Die Fürstlich Schaumburg-Lippische Regierung wird nach Justimmung 
des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Landtags ein Gesetz erlassen, durch welches 
Gesetzsammlung 1910. (Nr. 11030—11031.) 11 
Ausgegeben zu Berlin den 13. April 1910.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.