Full text: Preußische Gesetzsammlung. 1910. (101)

Preußische Gestzs ammlung 
Nr. 15. 
Juhalt: Verordnung über die Errichtung eines Landesveterinäramts und eines ständigen Beirats für das 
Veterinärwesen, S. 8ö. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grund- 
buchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Runkel, S. 27. — Bekanntmachung der 
nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen 
Erlasse, Urkunden usw., S. ês. 
  
  
  
(Nr. 11041.) Verordnung über die Errichtung eines Landesveterinäramts und eines ständigen 
Beirats für das Veterinärwesen. Vom 13. Mai 1910. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., 
verordnen auf Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
1. 
Lur Unterstützung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten 
in der Verwaltung des Veterinärwesens werden ein Landesveterinäramt und ein 
ständiger Beirat für das Veterinärwesen errichtet. 
2. 
Das Landesveterinäramt ist eine dem Minister für Landwirtschaft, Do- 
mänen und Forsten unmittelbar unterstellte Behörde. Sie besteht aus einem 
Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie den ordentlichen und außerordentlichen 
Mitgliedern. 
Der Vorsitzende wird von Mir auf Vorschlag des Ministers für Land. 
wirtschaft, Domänen und Forsten ernannt; den Stellvertreter des Vorsitzenden, 
die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder beruft der Minister für Land- 
wirtschaft, Domänen und Forsten. 
Uber die Wahrnehmung der Bureau-, Kanzlei= und Unterbeamtengeschäfte 
bestimmt der Vorsitzende des Landesveterinäramts. Er ist befugt, mit Ge- 
nehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für die 
Bearbeitung bestimmter Geschäfte Hilfsarbeiter ohne Stimmrecht einzuberufen. 
3. 
Das Landesveterinäramt hat neben den ihm durch die Gesetzgebung zu 
überweisenden Aufgaben: 
1. auf Ersuchen der Gerichte und Verwaltungsbehörden in Veterinär- 
angelegenheiten Obergutachten zu erstatten und sonstige Auskunft zu 
erteilen 
Geseysammlung 1910. (Nr. 11041—11072.) 17 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Mai 1910. 
 
	        
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