Preußische Gesetzsammlung
— Nr. 17. —
Inhalt: Geseh, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Gladbeck, S. o1. — Gesetz, betreffend
die Errichtung eines Amtsgerichts in Schönsee und die Anderung der Auttzgerichtsbezirke Briesen,
Gollub und Thorn, S. 92. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die meliorationstechnischen Re-
gierungs= und Bauräte bei den Regierungen, S. 93. — Verfügung des Justizministers, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Katzenelnbogen, S. o3. —
Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter
veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Urkunden usw., S. 94.
(Nr. 11202.) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Gladbeck. Vom
28. Mai 1912.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.,
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie)
was folgt: g1
In der Gemeinde Gladbeck im Landkreise Recklinghausen wird ein Amts-
gericht errichtet, dem unter Abtrennung von dem Bezirke des Amtsgerichts in
Buer die Landgemeinde Gladbeck zugeteilt wird.
82.
Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird durch Königliche Ver-
ordnung bestimmt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1912.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. Lentze.
Geseysammlung 1912. (Nr. 11202—11205.) 21
Ausgegeben zu Berlin den 7. Juni 1912.