— 93 —
(Nr. 11204). Allerhöchster Erlaß, betreffend die meliorationstechnischen Regierungs- und Bau-
räte bei den Regierungen. Vom 5. Februar 1912.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 29. Januar d. J. bestimme Ich
was folgt:
n Den technischen Räten der Regierung (D. V. c. der Kabinettsorder, be-
treffend eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Provinzial-
verwaltungsbehörden, vom 31. Dezember 1825 — Gesetzsamml. von
1826 S. 5 —) treeten meliorationstechnische Räte hinzu.
2. Die meliorationstechnischen Räte werden von Mir auf Vorschlag des
Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt und
führen den Titel Regierungs- und Baurat mit dem Range der IV. Klasse
der höheren Provinzialbeamten.
3. Die Amtsbezirke der meliorationstechnischen Regierungs- und Bauräte
werden von dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
bestimmt.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 5. Februar 1912.
Wilhelm.
v. Bethmann Hollweg. v. Tirpitz. Delbrück. Beseler.
v. Breitenbach. Sydow. v. Trott zu Solz. v. Heeringen.
Frhr. v. Schorlemer. v. Dallwitz. Lengze.
.
Nr. 11205.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Teil des Bezirkes des Amtsgerichts Katzenelnbogen. Vom 3. Juni 1912.
A# Grund des Artikel 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember
1899 (Gesetzsamml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrist
von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Katzenelnbogen gehörige Gemeinde
Dörsdorf
am 1. Juli 1912 beginnen soll.
Berlin, den 3. Juni 1912.
Der Justizminister.
Beseler.