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ihrem Verlage erscheinenden Schrift: Columbus, ein Lese- und Sprachbuch fuͤr gehobene
Volksschulen, von Dr. Riecke, auf die Dauer von fechs Jahren zu ertheilen gnaͤdigst
geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Prioi-
legien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht
wird.
Stuttgart den 18. Februar 1856.
Schlayper.
b) Pribilegium gegen den Nachdruck des Werks: Die Geschichte des Mittel Alters von Professor
Dr. Friedrich Kortum.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 24. d. M.
dem Buchhändler C. A. Jenni, Sohn, in Bern, ein Privilegium gegen den Nach-
druck des in seinem Verlage erscheinenden Werks: Geschichte des Mirtel-Alters von
Dr. Friedrich Kortum, Professor an der Hochschule zu Bern, auf die Dauer von
sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruht; was unter Hinweisung auf die K. Verordnung
vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur
Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 25. Februar 1836.
Schlaper.
e) Bekanntmachung, detreffend die Verlegung des Dekanats Wildbad nach Neuenbürg.
Vermäge höchster Entschließung vom 24. Februar ist die Verlegung des Dekanats
Wildbad nach Neuenbürg und die Vereinigung dieser Stelle mit der Stadtpfarrei
Neuenbürg angeordnet worden; was mit dem Anfägen bekannt gemacht wird, daß
diese Anordnung mit der bevorstehenden neuen Besehung der gedachten Stellen in
Vollzug gesetzt werden wird.
Stuttgart den 25. Februar 1836.
Schlayer.