Preußische Geschhs ammlung
Nr. 29.——
Juhalt: Kirchengesetz wegen Abänderung der Ruhegehaltsordnung für die Geistlichen der evangelisch-
lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 199. — Kirchengesetz wegen Abänderung des
Kirchengesetzes vom 30. Mai 1894, betreffend die Errichtung eines Landeskirchenfonds zur Abstellung
kirchlicher Notstände in der evangelisch lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 200. —
Kirchengesetz wegen Abänderung des Kirchengesetzes vom 26. Mai 1888, betreffend die Deckung
der durch die Beaussichtigung des kirchlichen Bauwesens erwachsenden Kosten in der evangelisch-
lutherischen Kirche der Provinz Hannover, S. 200. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze
vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten landesherrlichen Erlasse, Ur-
kunden usw. S. 201.
(Nr. 11225.) Kirchengesetz wegen Abänderung der Ruhegehaltsordnung für die Geistlichen
der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover vom 26. Mai
1909. Vom 16. Juli 1912.
Wir Wilhelm), von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen für die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Hannover, mit Zu-
stimmung der Landessynode, was folgt:
Einziger Artikel.
Der Abs. 3 des § 15 der Ruhegehaltsordnung für die Geistlichen der
evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover vom 26. Mai 1909 (Gesetz-
samml. S. 439) wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
Für die nicht bei der Alterszulagekasse versicherten Pfarrstellen, mit welchen
ein Einkommen von mehr als 6 600 Mark verbunden ist, bleibt der bisherige
Parrbeitrag von 2½ Prozent des Diensteinkommens bestehen. Die Feststellung
des Diensteinkommens erfolgt nach Anhörung des Stelleninhabers und des Be-
zirkssynodalausschusses durch das Konsistorium ohne Anrechnung des Wertes der
Dienstwohnung oder Mietsentschädigung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Molde, den 16. Juli 1912.
(. S.) Wilhelm.
v. Trott zu Solz.
Gesetzsammlung 1912. (Nr. 11225—11227.) 40
Ausgegeben zu Berlin den 9. August 1912.