Zu den Kosten, die durch den den Konsistorialbehörden oder Kirchen-
kommissionen zu gewährenden Beirat eines Bausachverständigen erwachsen, hat
jede Kirchengemeinde einen festen jährlichen Beitrag von 3 Mark 50 Pf. zu
entrichten.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Molde, den 16. Juli 1912.
CL. S.) Wilhelm.
v. Trott zu Solz.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetsamml. S. 357) find
bekannt gemacht:
1. das am 28. Mai 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent. und
Bewässerungsgenossenschaft Elben in Elben im Kreise Altenkirchen durch
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Coblenz Nr. 31 S. 213, aus-
gegeben am 27. Juni 1912;
2. der Allerhöchste Erlaß vom 3. Juni 1912, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Herlin für die Anlage einer
elektrischen Untergrundbahn innerhalb ihres Gemeindebezirkes von der
Bellealliancestraße (Ecke der Gneisenaustraße) durch die Bellealliancestraße,
den Belleallianceplatz, die Friedrichstraße, die Chausseestraße und die Müller-
straße bis nördlich von der Seestraße, durch das Amtsblatt der Königl.
Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 28 S. 508, aus-
gegeben am 12. Juli 1912;
3. der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juni 1912, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Gesellschaft für elektrische Hoch= und Unter-
grundbahnen in Berlin zur Erweiterung der im Gemeindebezirke Berlin
belegenen Bahnstrecke zwischen Dennewitzstraße und Potsdamer Straße,
durch das Amteblatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt
Berlin Nr. 28 S. 508, ausgegeben am 12. Juli 1912;
4. der Allerhöchste Erlaß vom 14. Juni 1912, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Wuppertalsperren-Genossenschaft in Neu-
hückeswagen im Kreise Lennep zur Anlegung einer Talsperre im Brucher-
tale bei Marienheide und eines Ausgleichsweihers bei Leyersmühle, Ge-
meinde Wipperfürth, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Düsseldorf Nr. 28 S. 303, ausgegeben am 13. Juli 1912;